Teil 1
Allgemeine Hinweise zu Ihrer Sicherheit/Garantiebedingungen
um Ihre persönliche Sicherheit zu wahren.
• Laut StVZO und StVO dürfen Kinder unter 7 Jahren und bis zu 22 kg nur von mindestens 16 Jahre alten
Personen auf Fahrrädern befördert werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind.
• Benutzen Sie nur Kindersitze, die der DIN EN 14344 entsprechen. Beachten Sie unbedingt die
Gebrauchsinformation des Kindersitz-Herstellers. Bei Verwendung eines Kindersitzes sind alle unter
dem Sattel befindlichen Federringe zu umhüllen, damit das Einklemmen von Fingern vermieden
wird.
• Unter Spannung stehende Teile (z.B. Federelement im Rahmen oder Spanngurt am Gepäckträger)
müssen mit Vorsicht behandelt werden (Verletzungsgefahr)!
• Bei Austausch von Komponenten durch den Kunden dürfen nur Originalteile des Herstellers verwendet
werden (Nichtbeachtung führt zu Garantieverlust).
• Zur bestimmungsmäßigen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebe-
nen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen.
• Bitte tragen Sie stets Schuhwerk, welches Ihnen einen angemessen Halt auf der Pedaltrittfläche,
insbesondere auch bei Nässe ermöglicht.
• Montieren Sie an Sattelstützen und vollgefederten Fahrrädern keinen Kindersitz und
keine Anhängerkupplung. Dies kann zu Rahmenschäden, bis hin zum Bruch führen. Das Anbringen ei-
ner Anhängerkupplung ist nur am Rahmenhinterbau zulässig, wobei die Anhängerlast auf max. 40 kg
beschränkt ist.
• Extremeinsätze (Sprünge etc.) sind mit diesem Modell keinesfalls zulässig!
• Durch Unfall oder unsachgemäße Behandlung verbogene oder beschädigte Bauteile müssen wegen
Bruchgefahr sofort ersetzt werden.
Garantiegewährung
Alle Schrauben müssen beim Festschrauben bzw. Nachziehen mit entsprechender Sorgfalt behandelt
werden, da es bei zu stark angezogenen Schrauben zum Bruch der Teile kommen kann. Die
Justierschrauben an Schaltung und Bremse sind davon ausgeschlossen, sie dienen lediglich zur
Einstellung. Die Garantiezeit beträgt 10 Jahre (Rahmen) und 3 Jahre (sonstige Teile) und beginnt am Tag des
Kaufs. (Ausgenommen sind Verschleißteile siehe Seite 7) Durch eine Garantieleistung wird die Garantiezeit
von 36 Monaten weder verlängert noch erneuert. Bitte bewahren Sie den Kassenbon als Nachweis für den
Kauf auf. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Übergebers wird dadurch nicht eingeschränkt. In jedem
Fall muss ein Material- oder Herstellungsmangel vorliegen. Schäden auf Grund von: Nichtbeachten der
Betriebsanleitung, Bedienungsfehler, nicht bestimmungsmäßigem Gebrauch (Sprünge etc.), mangelhafter
Pflege, Wettkampfeinsatz, Uberlastung, Unfällen, unsachgemäße Handhabungen und Reparaturen,
technisch nicht zulässigen Veränderungen, Umwelteinflüssen bei Lackfehlern oder Rostbildung
(insbesondere salzhaltige Luft oder aggressive Gase) sind von der Garantiezusage ausgeschlossen.
Während der Garantiezeit besteht für defekte City-Bikes von u.a. Serviceadresse ein Reparaturheimservice
(Gilt nur für das deutsche Festland.). Ihre gesetzlichen Rechte werden durch diese Garantie nicht
eingeschränkt. Bevor Sie unseren Heimservice in Anspruch nehmen, bedenken Sie bitte sorgfältig, ob der
Schaden auf einen Herstellermangel oder Selbstverschulden zurück zuführen ist, da wir Sie bei eigenem
Verschulden mit angefallenen Kosten belasten müssen.
Gerne steht Ihnen zur Klärung diverser Fragen unsere Hotline zur Verfügung.
Selbstverständlich steht Ihnen ein Kundenservice auch für Reparaturen, die nicht unter die Garantie fallen, zur
Verfügung. Über voraussichtlich entstehende Kosten, für eine solche Reparatur, informieren Sie sich bitte
über unsere Service-Rufnummer. Bitte nennen Sie bei Kontaktaufnahme die Modellbezeichnung und halten
Sie den Kaufbeleg bereit.
Ihre Service-Rufnummer: 0180 5 014802
(0,14E je Minute aus Festnetz; aus Mobilfunknetz höchstens 0,42 Eimin)
Ihre Service-Faxnummer: 0180 5 014803
(0,14 je Minute aus Festnetz; aus Mobilfunknetz höchstens 0,42 €/min)
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG • Kyselhäuser Straße 23 • 06526 Sangerhausen
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