Teil 2
Sattel und Sattelstütze
Der Sattel sollte waagerecht, evtl. leicht nach hinten geneigt, eingestellt sein. Die Sattelneigung ist eine subjektive Sache; man
kann nur nach einer längeren Tour die bequemste Sitzposition herausfinden.
Die Sattelhöhe sollte so eingestellt sein, dass die Ferse bei fast gestrecktem Bein mittig auf ein unten stehendes Pedal gestellt
werden kann. In dieser Sitzposition sollte man auch noch mit den Fußspitzen den Boden berühren können.
Die Höhenverstellung kann nach dem Lösen des
Verschlusses (Bild 1) vorgenommen werden.
Die Sattelstütze muss mindestens bis zur
Markierung (Bild 2) im Sitzrohr stecken, das
heißt, die Markierung darf nicht sichtbar sein -
Bruchgefahr!
Die Patentsattelstütze (Bild 3) lässt sich nach Lösen der
Klemmschraube die Sattelneigung und die Position in
Fahrtrichtung verändern.
Alle zur Satteleinstellung gelösten Schrauben müssen wieder sorgfältig festgezogen werden.
Gepäckträger
Die zulässige maximale Tragfähigkeit des Gepäckträgers (siehe Kennzeichnung auf Gepäckträger) darf nicht
überschritten werden. Es ist nicht zulässig Änderungen am Gepäckträger vorzunehmen. Eine gleichmäßige
Verteilung der Last über beide Seiten des Gepäckträgers mit tiefliegender Ladefläche wirkt sich positiv auf das
Fahrverhalten, insbesondere beim Bremsen und Steuern aus. Verwenden Sie keine losen Gurte zum Befestigen
der Ladung, da sich herabhängende Enden im Hinterrad verfangen könnten. Positionieren Sie Ihre Ladung so,
dass Reflektoren oder Leuchten nicht verdeckt werden.
Sattel und Sattelstütze - 11