Garantiebestimmungen
Cold Jet, LLC® („CJ") gewährleistet für einen Zeitraum
von 12 Monaten (90 Tage bei gebrauchten Geräten) ab Übergabe, dass ihre Produkte („Zubehör"), welche unter
diese Vereinbarung fallen, frei von Defekten an verwendeten Materialien oder Defekten durch die Herstellung sind,
solange das Produkt unter den in dieser Betriebsanleitung und in der Bedienerschulung beschriebenen
Bedienungshinweisen, Wartungsintervallen und Umgebungsbedingungen verwendet wird
. Nach Ermessen von CJ führen eine nicht abgeschlossene Installation, Inbetriebnahme und Bedienerschulung
zum Verfall des Garantieanspruches. CJ gewährleistet dem Kunden einen gebrauchsfähigen
Zustand des Equipments am Tage der Auslieferung und die Übereinstimmung mit den offiziell von CJ
veröffentlichten Spezifikationen.
Der Gewährleistungszeitraum für von CJ hergestelltes Equipment beträgt 12 Monate (90 Tage für gebrauchtes
Equipment). Original
Gewährleistungsansprüche auf Zulieferer-Produkte, welche in Cold Jet Produkten Verwendung
finden, werden an den Kunden abgetreten. Der Gewährleistungszeitraum beginnt mit dem
Datum der Auslieferung an den Kunden.
Die Haftung von CJ beschränkt sich auf die Reparatur oder den Ersatz, nach eigenem Ermessen, aller abgedeckten
Teile des Equipments, die von CJ
als defekt bestimmt wurden. Anerkannte Reparaturen oder der Austausch von Teilen innerhalb der
Gewährleistungsperiode erfolgt durch einen CJ-Techniker oder autorisierten
Partner kostenfrei bis auf Reise- oder Transportkosten. Alle ausgetauschten Teile werden
Eigentum von CJ. Wenn CJ nach wiederholten Bemühungen nicht in der Lage ist, das Equipment wieder in einen
funktionsfähigen Zustand zu versetzen
oder die defekten Teile zu ersetzen, kann CJ das Equipment nach eigenem Ermessen
vollständig ersetzen. Jeder Gewährleistungsanspruch ist binnen 30 Tagen nach Auftreten des Defektes in
schriftlicher Form an CJ einzureichen;
Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist erhoben wurden, gelten als aufgegeben und werden abgelehnt.
Der Gewährleistungsservice im Rahmen dieser Vereinbarung setzt keinen ununterbrochenen Betrieb des
Equipments voraus. Die Bereitschaft des Equipments für den Zweck der dafür vorgesehenen Anwendung unterliegt
nicht der Gewährleistung.
CJ ist für Folgendes nicht verantwortlich, noch fallen folgende Aspekte unter die Gewährleistung:
a) bei Folge- oder Nebenschäden oder bei besonderen Verlusten oder Schäden;
b) Equipmentschäden durch unsachgemäße Handhabung, Unfälle, abnorme
Arbeitsumgebungen, unsachgemäße Lagerung oder Transportschäden die nach Ermessen von Cold Jet
resultieren;
c) bei Austausch normaler Verschleißteile, einschließlich, aber nicht begrenzt auf Luft- und Strahlschläuche,
Messer, Filterelemente, Rotoren, Pads und Applikatoren, die aufgrund normaler
Verschleißerscheinungen oder Missbrauch durch den Benutzer nach Ermessen von Cold Jet ersetzt werden
müssen;
Abweichungen von den empfohlenen Wartungsintervallen,
Betriebsanweisungen, Spezifikationen, Austauschintervalle oder anderen Vertragsbedingungen;
e) Arbeitsentgelte, Verluste oder Schäden, die aus unsachgemäßem Betrieb, unsachgemäßer Wartung oder aus
Reparaturen resultieren,
die nicht von CJ oder durch CJ autorisierten Vertretern durchgeführt wurden;
f) bei unsachgemäßer Anwendung des Produkts.
Keinesfalls übernimmt CJ Haftung für Ansprüche, die aus Vertragsverletzung hervorgehen. Außerdem übernimmt CJ
keine Haftung für Gewährleistungsansprüche,
die aus Fahrlässigkeit oder fahrlässiger Herstellung hervorgehen, die den Kaufpreis überschreiten.
DIESE GEWÄHRLEISTUNG STELLT DIE EINZIGE UND ALLEINIGE GEWÄHRLEISTUNG VON CJ DAR. ALLE ANDEREN
STILLSCHWEIGENDEN ODER AUSDRÜCKLICH VERTRAGLICHEN ODER GESETZLICHEN
GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHTEN,
EINSCHLIESSLICH DER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTFÄHIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK,
SIND HIERMIT AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN.
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2023-05-23