Arbeitsschutzregelungen einhalten, da die Batterie Ätzmittel (Batteriesäure)
enthält. Die Batterie nie neigen bzw. umkippen. Die einzelnen Batteriestöpsel nie
grundlos entfernen.
Nach längerer Betriebspause, die eine Dauer von 50 Tagen überschreitet, die
Batterie immer nachladen.
Beim Startversagen, bzw. nach wiederholtem Startversuch, kommt es immer
zum Spannungsverlust in der Batterie. Die Restspannung könnte
unzureichend für den nächsten Start sein.
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Zur eigenen Arbeit:
Während der Arbeit immer die persönlichen Schutzausrüstungen tragen, d.h.
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entsprechenden Hörschutz, Schutzbrille oder -schild, bzw. Arbeitshandschuhe.
Zur Materialhandhabung entsprechende Behälter verwenden
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Zur Entnahme des angehäuften Hackguts eine Schaufel verwenden
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Während der Arbeit immer einen ordentlich zugeknöpften Arbeitsanzug haben.
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Während der Arbeit den Raum des auszuwerfenden Materials nicht
betreten.
Während der Arbeit den Raum des auszuwerfenden Materials nicht
betreten – der gefährliche Bereich beträgt ca. 20 m von dem Abzugsrohr.
Es ist streng verboten, den Raum um den aufgesetzten Sack zu betreten.
Während der Arbeit können einige Partikel des Hackguts aus dem Sack
ausgeschleudert werden. Der gefährliche Bereich beträgt ca. 10 m von dem
Abzugsrohr.
Tanken:
Vorsicht!
Die Kraftstoffe sind leicht brennbar und ihre Dünste sind
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explosionsfähig. Offenes Feuer außer Bereich halten.
Zum Tanken nur zulässige Kanister verwenden.
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Sollte man während der Arbeit den Kraftstoff nachfüllen, immer erst die
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Maschine ausschalten und abkühlen lassen.
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Kein Rauchen beim Tanken.
Kein Tanken in geschlossenen, bzw. unbelüfteten Räumlichkeiten.
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