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Garantie-Urkunde - Gigaset 5040 Kurzanleitung

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Garantie-Urkunde

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner
Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer eine
Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingun-
gen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund
von Fabrikations- und/oder Materialfehlern inner-
halb von 24Monaten ab Kauf einen Defekt aufwei-
sen, werden von Gigaset Communications nach eige-
ner Wahl gegen ein dem Stand der Technik entspre-
chendes Gerät kostenlos ausgetauscht oder repa-
riert. Für Verschleißteile (z.B. Akkus, Tastaturen,
Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für sechs
Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der
Geräte auf unsachgemäßer Behandlung und/oder
Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertrags-
händler oder vom Kunden selbst erbrachte Leistun-
gen (z.B. Installation, Konfiguration, Softwaredown-
loads). Handbücher und ggf. auf einem separaten
Datenträger mitgelieferte Software sind ebenfalls
von der Garantie ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit Kaufda-
tum. Garantieansprüche sind innerhalb von zwei
Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend
zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im
Rahmen des Austauschs an Gigaset Communications
zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von
Gigaset Communications über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union
erworbene Neugeräte. Garantiegeberin ist die Giga-
set Communications Austria GmbH, Businesspark
Marximum Objekt 2 / 3.Stock, Modecenterstraße 17,
1110 Wien.
Weitergehende oder andere Ansprüche aus dieser
Herstellergarantie sind ausgeschlossen. Gigaset
Communications haftet nicht für Betriebsunterbre-
chung, entgangenen Gewinn und den Verlust von
Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Soft-
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de
ware oder sonstiger Informationen. Die Sicherung
derselben obliegt dem Kunden. Der Haftungsaus-
schluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B.
nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vor-
satzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verlet-
zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertrags-
pflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verlet-
zung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig-
keit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Pro-
dukthaftungsgesetz gehaftet wird.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert
sich der Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Gigaset
Communications vor, dem Kunden den Austausch
oder die Reparatur in Rechnung zu stellen. Gigaset
Communications wird den Kunden hierüber vorab
informieren.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil
des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen
nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte an
Ihren Fachhändler.
Issued by
Gigaset Communications GmbH
Frankenstr. 2a
D-46395 Bocholt
Manufactured by Gigaset Communications GmbH under trademark
license of Siemens AG.
As of 1 Oct. 2011 Gigaset products bearing the trademark "Siemens" will
exclusively use the trademark "Gigaset".
© Gigaset Communications GmbH 2010
All rights reserved. Subject to availability.
Rights of modification reserved.
www.gigaset.com
A30350-M211-C101-4-19

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