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Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Betriebsstoffen
– Bei Störungen und Startproblemen muss
die Gasanlage durch eine befähigte Person
für Treibgasanlagen geprüft werden.
– Abstell- und Lagerräume sowie Instandhal-
tungswerkstätten müssen gut belüftet sein.
– Nationale Vorschriften beachten, in
Deutschland DGUV-Vorschriften für Flüs-
siggas und Flurförderzeuge.
Verhalten bei Feuer
– Vom Auslass des Sicherheitsventils fern-
bleiben. Das Auslösen des Sicherheitsven-
tils kann die Flammen verstärken.
– Personen aus der Gefahrenzone fernhalten.
– Feuerwehr rufen.
– Gastank mit einem Wasserstrahl kühlen.
Lagerung von Druckgasbehältern
Die Flaschen- und Hauptabsperrventile sofort
nach dem Abstellen des Staplers schließen.
Die besonderen Vorschriften über Lagerung
von Druckgasbehältern, ggf. landesspezifi-
sche Vorschriften unbedingt beachten.
Druckgasbehälter müssen wie folgt gelagert
werden:
fern von Zünd- und Wärmequellen,
●
geschützt vor Sonneneinstrahlung,
●
unter Verschluss und für Kinder unzugäng-
●
lich,
nicht in Räumen unter Erdgleiche,
●
nicht in Treppenräumen, Haus- und Stock-
●
werksfluren, engen Höfen sowie Durchgän-
gen und Durchfahrten oder in deren unmit-
telbarer Nähe,
nicht an Treppen von Freianlagen,
●
nicht an besonders gekennzeichneten Ret-
●
tungswegen,
nicht in Garagen,
●
nicht in Arbeitsräumen.
●
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Sicherheit