Sicherheit
Regelmäßige Überprüfung des
Schadstoffgehaltes im Abgas
Der Betreiber muss den Schadstoffgehalt im
Abgas wiederkehrend in regelmäßigen Zeitab-
ständen, mindestens jedoch halbjährlich durch
eine befähigte Person prüfen lassen. Die na-
tionalen Vorschriften beachten! In Deutsch-
land gemäß § 37 der Berufsgenossenschaft-
lichen Verordnungen BGV D34 „Unfallverhü-
tungsvorschrift für die Verwendung von Flüs-
siggas" prüfen.
Art und Umfang der Prüfungen können nati-
onal unterschiedlich sein. Anderslautende ge-
setzliche Bestimmungen in den jeweiligen Be-
treiberländern sind bei der Benutzung von
Staplern mit Treibgasanlage zu beachten.
HINWEIS
Die Definition der verantwortlichen Personen
„Betreiber" und „Befähigte Person" beachten!
Isolationsprüfung
Die Isolierung der Stapler muss einen aus-
reichenden Isolationswiderstand haben. Da-
rum muss mindestens einmal jährlich eine
Isolationsprüfung nach DIN EN 1175 und
DIN 43539, VDE 0117 und VDE 0510 durch-
geführt werden.
HINWEIS
Zur Isolationsprüfung den Service beauftra-
gen.
Isolationswiderstand der elektrischen
Anlage messen
HINWEIS
Batterie-Nennspannung < Messspannung <
500 V.
– Die Spannungsfreiheit des zu prüfenden
Kreises sicherstellen.
– Den Isolationswiderstand mit einem geeig-
neten Messgerät messen.
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Sicherheitstechnische Prüfungen
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