1
Einsatz des Staplers
Der Betreiber hat für den entsprechenden Ein-
satzfall des Staplers für ausreichenden Brand-
schutz in der Umgebung des Staplers zu sor-
gen. Es ist je nach Einsatzfall für zusätzlichen
Brandschutz am Stapler zu sorgen. Im Zwei-
felsfalle ist die zuständige Aufsichtsbehörde
zu fragen.
HINWEIS
Die Definition der verantwortlichen Person
„Betreiber" beachten!
GEFAHR
Lebensgefahr durch Vergiftung!
Es ist gefährlich, den Motor in geschlossenen Räu-
men laufen zu lassen. Der Motor verbraucht Sauer-
stoff und gibt Kohlendioxid, Kohlenmonoxid und an-
dere giftige Gase ab. Es besteht Lebensgefahr!
– Stapler nur in gut belüfteten Räumen in Betrieb
nehmen.
Einsatz von Arbeitsbühnen
VORSICHT
Der Einsatz von Arbeitsbühnen wird durch nationales
Recht geregelt. Nur wenn die Rechtsprechung im
Einsatzland die Verwendung von Arbeitsbühnen ge-
stattet, ist diese freigegeben.
– Die nationale Rechtsprechung beachten.
– Vor einem möglichen Einsatz von den nationalen
Aufsichtsbehörden beraten lassen.
16
57378011500 DE - 12/2023 - 09
Vorwort