Sicherheit
Sicherheitstechnische Prüfungen
Regelmäßige Prüfung des Stap-
lers
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass der
Stapler mindestens einmal jährlich oder nach
besonderen Vorkommnissen durch eine befä-
higte Person geprüft wird.
Dabei muss eine vollständige Prüfung des
technischen Zustands des Staplers in Bezug
auf Unfallsicherheit durchgeführt werden. Au-
ßerdem muss der Stapler auch gründlich auf
Beschädigungen untersucht werden, die durch
eventuelle unsachgemäße Verwendung verur-
sacht sein könnten. Es ist ein Prüfprotokoll
anzulegen. Die Ergebnisse der Prüfung sind
mindestens bis zur übernächsten Prüfung auf-
zubewahren.
Der Termin wird durch einen Aufkleber am
Stapler angezeigt.
– Die Regelmäßige Prüfung des Staplers vom
autorisierten Service ausführen lassen.
– Richtlinien für Prüfarbeiten am Stapler ge-
mäß FEM 4.004 beachten.
Für die umgehende Beseitigung von Mängeln
muss der Betreiber sorgen.
– Den autorisierten Service verständigen.
HINWEIS
Zusätzlich die nationalen Vorschriften des Ein-
satzlands beachten!
Regelmäßige Sicherheitsüber-
prüfung der Treibgasanlage
Sicherheitstechnische Prüfung der
Treibgasanlage
Der Betreiber muss die Treibgasanlage durch
eine befähigte Person prüfen lassen. Die na-
tionalen Vorschriften beachten! In Deutsch-
land gemäß § 37 der Berufsgenossenschaft-
lichen Verordnungen BGV D34 „Unfallverhü-
tungsvorschrift für die Verwendung von Flüs-
siggas" prüfen.
57378011500 DE - 12/2023 - 09
Sicherheitstechnische Prüfungen
2
43