2
Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Betriebsstoffen
GEFAHR
Vergiftungsgefahr!
Darauf achten, dass Stapler mit Treib-
gasanlagen nur dann in ganz oder teil-
weise geschlossenen Räumen betrieben
werden, wenn in der Atemluft keine ge-
fährlichen Konzentrationen gesundheits-
schädlicher Abgasbestandteile entste-
hen können.
GEFAHR
Explosionsgefahr durch unkontrollierten Austritt von
Gas!
– Bei Störungen oder Startproblemen des Motors
den Stapler sofort stilllegen.
– Den autorisierten Service verständigen.
ACHTUNG
Treibgas ist schwerer als Luft und sammelt sich am
Boden, in Arbeitsgruben und sonstigen Bodenver-
tiefungen. Dadurch kann sich ein explosionsgefährli-
ches Gasgemisch bilden.
– Stapler mit Treibgasantrieb dürfen in Räumen nur
abgestellt werden, wenn diese über Erdgleiche
liegen und ausreichend durchlüftet sind. Sie dür-
fen nicht in Nähe von Öffnungen zu Räumen unter
Erdgleiche abgestellt werden.
– Um abgestellte Stapler einen ausreichenden Be-
reich einhalten, in dem sich keine Kelleröffnungen
und -zugänge, Gruben und ähnliche Hohlräume,
Kanaleinläufe ohne Flüssigkeitsverschluss, Luft-
und Lichtschächte sowie brennbares Material be-
finden dürfen.
52
57378011500 DE - 12/2023 - 09
Sicherheit