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Tanken
Folgende Sicherheitsregeln stets beachten:
Sicherheitstechnische Richtlinien für Flüs-
●
siggas-Kraftfahrzeuge beachten.
Den Treibgastank nur durch unterwiesene
●
Personen befüllen lassen.
Den Treibgastank nur an Füllanlagen befül-
●
len, in denen Druckgase in Druckgasbehäl-
ter ausschließlich zur eigenen Verwendung
gefüllt werden („nicht erlaubnisbedürftige
Füllanlagen").
Vor dem Anschließen der Füllpistole prü-
●
fen, ob der Treibgastank (1) oder die Arma-
tur (2) Mängel aufweisen.
Prüffristen der Druckbehälterverordnung
●
einhalten. Maßgebend ist das letzte auf
dem Behälter eingeschlagene Prüfdatum.
Behälter mit abgelaufenem Prüfdatum nicht
in Betrieb nehmen.
Bei festgestellten Mängeln oder Überschrei-
●
tung der Prüffrist den Treibgastank nicht be-
füllen.
Leitungen und deren Ausrüstungsteile für
●
Gas in Flüssigphase und Treibgasbehälter
keiner unzulässigen Wärme aussetzen.
Die Explosion einer Gasflasche oder einer
●
Treibgasanlage immer und sofort melden
(in Deutschland der Berufsgenossenschaft
und dem zuständigen Gewerbeaufsichts-
amt). Beschädigte Komponenten bis zum
Abschluss der Untersuchung aufbewahren.
Abnehmbare Treibgasbehälter nur dann in
●
Einstellräumen wechseln, wenn die Bildung
explosionsfähiger Atmosphäre verhindert
ist.
Die nationalen Vorschriften des Einsatz-
●
lands beachten.
Komponenten des Treibgastanks
Füllstopp-Ventil: Stellt sicher, dass der
●
Gastank bis zur maximalen Grenze gefüllt
ist.
Füllstandsensor: Überwacht den Füllstand
●
im Gastank.
Absperrventil: Öffnet und schließt die Treib-
●
gasleitung zum Motor.
Sicherheitsventil: Begrenzt den Druckan-
●
stieg im Gastank. Bei Überdruck wird Gas
in die Umgebung abgeleitet.
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Bedienung
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