Sicherheit
Treibgas
Die vom Hauptverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften veröffentlichten Un-
fallverhütungsvorschriften „Verwendung von
Flüssiggas" (BGV D34) oder die nationalen
Vorschriften unbedingt beachten.
Flüssiggase sind die brennbaren Gase Pro-
pan, Butan und deren Gemische.
Sie befinden sich in Treibgasflaschen oder
Treibgastanks und werden dort zum Antrieb
für Verbrennungsmotoren bereitgehalten.
Der Druck dieser Gase im Behälter ist abhän-
gig von der Außentemperatur. Er kann bis zu
25 bar und mehr betragen.
HINWEIS
In dieser Betriebsanleitung werden Flüssigga-
se Treibgas genannt.
GEFAHR
Explosionsgefahr! Treibgas wird bei
Austritt sofort gasförmig, dadurch ist
die Bildung einer gefährlichen und ex-
plosionsfähigen Atmosphäre sofort ge-
geben.
– Nur antistatisch ausgerüstetes nicht
funkenreißendes Werkzeug verwen-
den.
– Antistatische Kleidung und Schuh-
werk werden empfohlen.
GEFAHR
Brandgefahr!
Kein offenes Feuer (Öfen, Sturmlater-
nen, funkenbildende Tätigkeiten und
dergleichen), nicht rauchen in den Ein-
stellräumen und bei Arbeiten an der
Treibgasanlage!
– Bei Treibgasbränden nur Kohlesäure-
Trockenlöscher oder Kohlesäuregas-
Löscher verwenden.
Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Betriebsstoffen
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