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Sicherheitstechnische Prüfungen
HINWEIS
Die Definition der verantwortlichen Personen
„Betreiber" und „Befähigte Person" beachten!
Die Treibgasanlage muss geprüft werden:
wiederkehrend in regelmäßigen Zeitabstän-
●
den, mindestens jedoch einmal jährlich,
nach Instandsetzungsarbeiten, welche die
●
Betriebssicherheit beeinflussen können,
nach Veränderungen, welche die Betriebs-
●
sicherheit beeinflussen können,
nach Betriebsunterbrechungen von mehr
●
als einem Jahr.
Geprüft wird die ordnungsgemäße Beschaf-
fenheit, die Dichtheit, die Funktion, die Auf-
stellung und die Funktionsfähigkeit der Sicher-
heitseinrichtungen.
Die Ergebnisse der Prüfungen sind in der
Prüfbescheinigung nach BGG 936 (die natio-
nalen Vorschriften beachten) festzuhalten, die
bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren ist.
Die Prüfbescheinigungen müssen den zur Ein-
sicht Berechtigten jederzeit vorgelegt werden
können.
Art und Umfang der Prüfungen können nati-
onal unterschiedlich sein. Anderslautende ge-
setzliche Bestimmungen in den jeweiligen Be-
treiberländern sind bei der Benutzung von
Staplern mit Treibgasanlage zu beachten.
Für die umgehende Beseitigung von Mängeln
muss der Betreiber sorgen. Bei Mängeln den
autorisierten Service verständigen.
Prüfung des Gastanks
Gastanks unterliegen der Druckgeräterichtlinie
2014/68/EU.
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, die Gas-
tanks in regelmäßigen Abständen prüfen zu
lassen. Dazu nationale Vorschriften beachten,
in Deutschland DGUV-Vorschriften für Flüs-
siggas und Flurförderzeuge.
Eine befähigte Person muss die Prüfung
durchführen.
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Sicherheit