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Viessmann Vitocal 151-A AWOT-E-AC 151.A Montage- Und Serviceanleitung Für Die Fachkraft Seite 182

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Anhang
Endgültige Außerbetriebnahme und Entsorgung
Gefahr
Austretendes Kältemittel kann zu Explosionen
führen, die schwerste Verletzungen zur Folge
haben.
Keine Spannungsquellen und Zündquellen in
den Schutzbereich einbringen.
Komplettgeräte und Verdichter nur über quali-
fizierte Entsorgungsfachbetriebe entsorgen.
Bei Schäden am Kältekreis oder bei Verdacht
auf Undichtheit des Kälterkreises den Kälte-
kreis evakuieren. Mit Stickstoff oder vergleich-
baren Gasen füllen.
Folgende Verordnungen beachten:
Verordnung über fluorierte Treibhausgase
517/2014/EU
Altölverordnung (AltölV)
Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
Nachweisverordnung (NachwV)
Weitere geltende Verordnungen und Vorschriften
Hinweis
Vor dem Beginn der Außerbetriebnahme die „Check-
liste für Arbeiten zur Instandhaltung" auf Seite 154
beachten.
Außerbetriebnahme:
Die Anforderungen an die Aufstellung gelten so
lange, wie die Außeneinheit mit Kältemittel gefüllt ist:
Siehe Seite 22.
Die Außerbetriebnahme darf nur durch eine Fach-
kraft erfolgen, die mit den Geräten zur Kältemittelent-
sorgung vertraut ist.
Auch für die Außerbetriebnahme und Entsorgung
dürfen Arbeiten am Kältekreis nur durch qualifiziertes
und zertifiziertes Personal durchgeführt werden:
Siehe „Sicherheitshinweise".
Prüfen, ob der gefahrlose Transport der Außenein-
heit möglich ist. Kältemittel absaugen: Siehe Kapitel
„Kältemittel absaugen" auf Seite 164.
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(Fortsetzung)
Frostschutz:
Um Frostschäden zu vermeiden, Heizwasser voll-
ständig aus den Verbindungsleitungen und dem Ver-
flüssiger entfernen (nicht erforderlich bei frostfreier
Lagerung).
Zwischenlagerung:
Zwischenlagern nur über Erdgleiche mit natürlicher
Lüftungsöffnung ins Freie
Während der Zwischenlagerung für ausreichende
Luftzufuhr sorgen.
Falls die zur Entsorgung abgebaute Außeneinheit
nicht gemäß den Anforderungen an die Aufstellung
gelagert wird, müssen folgende Schritte durchgeführt
werden:
Prüfen, ob der gefahrlose Transport der Außenein-
heit möglich ist. Ggf. Kältemittel absaugen: Siehe
Kapitel „Kältemittel absaugen" auf Seite 164.
Transport:
Transporthinweise beachten: Siehe Seite 22.
Alle geltenden Verordnungen und Vorschriften
beachten.
Hinweis
Gemäß der europäischen Verordnung zur Beförde-
rung gefährlicher Güter (ADR), Sondervorschrift 291
müssen für den Transport von Komplettgeräten mit
weniger als 12 kg brennbarem Kältemittel keine
besonderen Transportvorschriften beachtet werden.
Transport nur in aufrechter Position
Geeignete Transportsicherungen verwenden.
Während des Transports für ausreichende Luftzufuhr
sorgen.
Zündquellen fernhalten, z. B. Funkenflug, Rauchen
usw.

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