Bewegliche Führungen müssen an einem geeigneten Anschlagpunkt
(Mindestbelastbarkeit von 12 kN, z.B. nach EN 795, DIBt, ANSI,...)
befestigt werden. Dieser sollte oberhalb des Benutzers liegen, um die
Auffangstrecke gering zu halten. Das mitlaufende Auffanggerät läuft
beim Auf- und Absteigen selbstständig am Seil mit. Bei horizontaler
Verwendung muss das Auffanggerät per Hand mitgeführt werden, um
eine Längenverstellung zu erreichen. Um ein unbeabsichtigtes
Herauslaufen des Auffanggerätes von der Führung zu verhindern
muss die Endsicherung (Knoten oder Endvernähung) in Ordnung und
vorhanden sein.
Im Falle eines Absturzes blockiert das Auffanggerät auf dem Seil. Bei
Mitlaufenden Auffanggeräten mit Falldämpfer wird durch den
Falldämpfer (2.4) die Auffangkraft unter die maximal zulässigen 6
kN (EN) reduziert.
Die erforderliche Lichte Höhe (H
Werten und muss unbedingt eingehalten werden, um im Sturzfall ein
Aufschlagen auf den Boden zu vemeiden (2.4, 2.5). Bei Arbeiten in
Bodennähe ist besondere Vorsicht walten zu lassen:
max. mögliche Auffangstrecke: 2x ℓ +1 m* / 2x ℓ +2,3 m**
+ Höhe der Auffangöse zur Standfläche:
+ Seildehnung ɛ:
+ Sicherheitsabstand:
= erforderlich lichte Höhe
*
bei vertikaler Anwendung (2.4)
** bei horizontaler Anwendung (2.5)
Zur Sicherheit ist vor der Verwendung immer eine Sichtkontrolle (3.1
- 3.5) und eine Funktionsüberprüfung durchzuführen. Dazu das
Auffanggerät am Seil nach oben führen und schnell nach unten
ziehen. Es muss nach oben leicht mitlaufen und nach unten sofort
blockieren.
Zur Verwendung den Karabiner der beweglichen Führung an einem
geeigneten Anschlagpunkt befestigen. Den Karabiner am
Verbindungsmittel/Falldämpfer des Mitlaufenden Auffanggeräts an
einer, mit „A" gekennzeichneten Auffangöse des Auffanggurtes
(EN 361) befestigen. Es wird empfohlen, die vordere Auffangöse zu
benutzen. Schlaffseil vermeiden (besonders während der ersten
Steigmeter zu beachten, bis ausreichend Seilgewicht vorhanden ist
um das Seil selbsttätig am Boden zu halten) und sicherstellen, dass
immer genügend Freiraum unter den Füßen des Benutzers vorhanden
ist, um ein Aufschlagen auf den Boden oder ein Bauteil im Falle eines
Absturzes auszuschließen (2.4, 2.5).
Sollte das Mitlaufende Auffanggerät manuell verriegelbar sein, muss
das freie Seilende fixiert werden, um ein versehentliches Anheben des
Seiles (Schlaffseilbildung) zu verhindern. Das Öffnen/Umstellen einer
manuellen Verriegelung darf nur in einem nicht absturzgefährdeten
Bereich erfolgen, um einen Absturz zu vermeiden.
) errechnet sich aus den folgenden
Li
x m
max. 5%
1 m
H
in m
Li
9