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Garantie Und Gewährleistung - BAFANG M615 DRIVE SYSTEM Betriebsanleitung

Endverbraucher
Inhaltsverzeichnis

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12 GARANTIE UND
GEWÄHRLEISTUNG
In allen Staaten, die dem EU-Recht unterliegen,
gelten teilweise vereinheitlichte Bedingungen
zur Gewähr-leistung/Sachmängelhaftung.
Informieren Sie sich über die für Sie geltenden
nationalen Vorschriften.
Im Geltungsbereich des EU-Rechts wird vom
Verkäufer mindestens in den ersten zwei Jahren
nach Kaufdatum Sachmängelhaftung gewährt.
Diese erstreckt sich auf Mängel, die schon bei
Kauf/übergabe vorhanden waren. In den ersten
sechs Monaten wird darüber hinaus vermutet,
dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden
war.
Voraussetzung einer Eintrittspflicht des Ver-
käufers ist, dass bei Gebrauch und Wartung
alle vorgegebenen Bedingungen eingehalten
wurden. Diese finden Sie in den Kapiteln dieser
Bedienungsanleitung und den beiliegenden
Anleitungen der Komponentenhersteller.
In Deutschland/Österreich können Sie in einem
ersten Schritt Nacherfüllung verlangen. Schlägt
diese endgültig fehl, was nach zweimaligem
Versuch der Nacherfüllung vermutet wird, haben
Sie das Recht auf Minderung oder können vom
Vertrag zurücktreten.
In der Schweiz ist die Gewährleistung auf zwei
Jahre nach Kaufdatum beschränkt.
Bei Auftreten eines Mangels haben Sie die Wahl
zwischen Wandelung, Minderung und Nachlief-
erung oder allenfalls Nachbesserung.
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Die Haftung für Sachmängel erstreckt sich
nicht auf normalen Verschleiß im Rahmen des
bestimmungsgemäßen Gebrauchs. Bauteile des
Antriebs und der Verzögerungseinrichtungen
sowie Bereifung, Leuchtmittel und Kontaktstellen
des Fahrers mit dem Fahrrad unterliegen funk-
tionsbedingt einem Verschleiß, bei Pedelecs und
E-Bikes auch die Batterie.
Falls der Hersteller Ihres Fahrrades oder Pedelecs
zusätzliche Garantieleistungen gewährt,
informieren Sie sich bei Ihrem Fachhändler. Die
näheren Bedingungen der Reichweite und einer
möglichen Inanspruchnahme einer solchen
Garantie entnehmen Sie bitte den jeweiligen
Garantiebedingungen.
BETRIEBSANLEITUNG – ENDVERBRAUCHER M615 DRIVE SYSTEM
Bei Eintreten eines Defekts/Haftungsfalles
wenden Sie sich an Ihren Fachhändler. Heben
Sie zum Nachweis alle Kaufbelege und
Inspektionsnachweise auf.

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