9 TAUSCH VON BAUTEILEN BEIM
S-PEDELEC / PEDELEC
9.1 Für S-Pedelecs gilt
Während des Genehmigungsverfahrens werden
bestimmte Bauteile festgelegt, deren Verwend-
ung für dieses Fahrzeug zulässig ist. Das heißt,
dass die Zulassung nur gültig bleibt, wenn wied-
er Teile dieses Typs oder Austauschteile, für die
es Gutachten über eine Freigabe für Ihr Pedelec
gibt, verwendet werden.
Wenn Teile nachträglich geändert werden,
verwenden Sie Originalteile oder Austauschteile,
für die es Gutachten über eine Freigabe für Ihr
Pedelec gibt oder Sie müssen eine Einzelab-
nahme bei der zuständigen Zulassungsbehörde
vornehmen lassen.
9.2 Für Pedelecs gilt
Leitfaden für Bauteiletausch bei CE-gekennzeich-
neten Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis
25 km/h
Kategorie 1
Bauteile, die nur nach Freigabe des Fahrzeugh-
erstellers / Systemanbieters getauscht werden
dürfen:
• Motor
• Sensoren
• Elektronische Steuerung
• Elektrische Leitungen
• Bedieneinheit am Lenker
• Display
• Akku-Pack
• Ladegerät
BETRIEBSANLEITUNG – ENDVERBRAUCHER M615 DRIVE SYSTEM
Kategorie 2
Bauteile, die nur nach Freigabe des Fahrzeugher-
stellers getauscht werden dürfen:
• Rahmen
• Federbein
• Starr- und Federgabel
• Laufrad für Nabenmotor
• Bremsanlage
• Bremsbeläge (Felgenbremsen)
• Gepäckträger (Gepäckträger bestimmen un-
mittelbar die Lastverteilung am Rad. Sowohl
negative wie positive Veränderungen erge-
ben potentiell ein anderes Fahrverhalten, als
vom Hersteller impliziert)
Kategorie 3 *
Bauteile, die nach Freigabe des Fahrzeug- oder
Teileherstellers getauscht werden dürfen:
• Tretkurbel (wenn die Abstände – Tretkur-
beln / Rahmenmitte (Q-Faktor) eingehalten
wird)
Kategorie 4
Bauteile, für die keine spezielle Freigabe notwen-
dig ist:
• Kettenblätter / Riemenscheibe / Zahnkranz
(wenn die Zähnezahl und der Durchmesser
gleich wie beim Serien- / Original Einsatz-
bereich ist)
TRANSPORT
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