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AZLK MOSKWITSCH 403 Wartungsvorschrift Seite 15

Kraftwagen

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Die Öfinung im Kühlerschild wird mit einem 490 mm breiten
und nicht über 360 mm hohem Schild aus Sperrholz oder dichter
Pappe abgedeckt. Die obere Kante des Schildes muß nach dem Pro-
fil des Kühlerschildflansches ausgeschnitten sein. Bei Umgebungs-
temperaturen unter —20°C werden rechteckig zugeschnittene Schil-
de verwendet.
Der Schild wird zwischen den Kühlerjalousien und dem Kühler-
schildflansch aufgestellt, wobei die untere Kante des Schildes auf
den vorderen Querträger des Rahmens abgestützt wird.
Im Zusammenhang mit der Betriebstemperatur des Motors muß
auch erwähnt werden, daß das Kennzeichenschild so zu befestigen
ist, daß es keinesfalls über die Unterkante der Stoßstange herab-
reicht. Dadurch wird eine verschlechterte Luftumspülung der Mo-
torwanne vermieden.
Führung eines neuen Kraftwagens während der Einfahrzeit
Das Einfahren eines fabrikneuen Kraftwagens muß zur Erzie-
lung eines richtigen Einlaufens der Reibungsteile vorgenommen
werden, wodurch eine lange Lebensdauer dieser Bauteile gesichert
wird.
Während der Einfahrzeit muß man:
1. Die Start- und Aufheizungsvorschriften sorgfältig befolgen
und die normale Betriebstemperatur des Motors aufrechterhalten.
2. Den Leerlauf des Motors auf eine möglichst niedrige, aber
beständige Drehzahl einstellen.
Für die stabile Leerlaufarbeit eines neuen Motors ist eine höhere
Kurbelwellendrehzahl erforderlich, als für die Arbeit eines bereits
eingefahrenen Motors. Aus diesem Grunde muß die Leerlaufdreh-
zahl parallel mit dem allmählichen Einlaufen der Teile durch Nach-
stellen des Vergasers verringert werden.
3. Die Wagenfahrgeschwindigkeit darf während der ersten
1000 km Laufzeit nicht übersteigen: im direkten Gang — 65 km/h,
im dritten Gang—45 km/h, im zweiten Gang— 25 km/h, im
ersten Gang — 15 km/h.
Es soll aber auch nicht bedeutend langsamer gefahren werden,
da es dabei gewöhnlich nicht gelingt, die normale Betriebstempe-
ratur aufrechtzuerhalten.
4. Während der darauffolgenden 1000 Fahrkilometern
(von
1000 bis 2000 km) kann die Fahrgeschwindigkeit im Direktgang bis
auf 80 km/h, im dritten Gang bis auf 55 km/h, im zweiten bis auf
30 km/h und im ersten bis auf 20 km/h erhöht werden.
Zwischen 2000 und 3000 km dari die Fahrgeschwindigkeit im
Direktgang bis auf 95 km/h, im dritten bis auf 65 km/h, im zwei-
ten bis auf 40 km/h und im ersten Gang bis auf 25 km/h gebracht
werden. Damit ist das Einfahren völlig abgeschlossen.
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