Betriebsanleitung Exicom
10 Instandhaltung, Wartung
Halten Sie die für die Instandhaltung, Wartung und Prüfung von zugehörigen Betriebsmitteln
geltenden Bestimmungen gemäß Richtlinie 1999/92/EG, IEC 60079-19 sowie EN60079-17 ein !
Das Übertragungsverhalten der Geräte ist auch über lange Zeiträume stabil, eine regelmäßige
Justage oder ähnliches entfällt somit.
• Instandsetzungen sind nur durch besonders geschultes Personal zulässig, das alle
Rahmenbedingungen der gültigen Betreibervorschriften genau kennt und ggf. durch den
Hersteller autorisiert wurden.
• Es ist ausschließlich Originalmaterial des Herstellers zu verwenden.
• Sicherungen dürfen nur durch gleichwertige Typen ersetzt werden.
Bei Wartungsarbeiten sind folgende Punkte zu überprüfen:
a. Beschädigungen der Dichtungen
b. Beschädigungen des Schaufensters
c. Alle Schrauben fest angezogen
d. Alle Kabel und Leitungen fest angeschlossen und im einwandfreien Zustand
10.1.1 Inspektion
Gemäß IEC 60079-19 und EN 60079-17 ist der Betreiber elektrischer Anlagen in
explosionsgefährdeten Bereichen verpflichtet, diese durch eine Elektrofachkraft auf ihren
ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen.
11 Störungsbeseitigung
An Geräten, die in Verbindung mit explosionsgefährdeten Bereichen betrieben werden, darf
keine Veränderung vorgenommen werden. Reparaturen am Gerät dürfen nur von speziell
hierfür ausgebildetem und berechtigtem Fachpersonal ausgeführt werden.
Instandsetzungen sind nur durch besonders geschultes Personal zulässig, das alle
Rahmenbedingungen der gültigen Betreibervorschriften genau kennt und ggf. durch den
Hersteller autorisiert wurden.
12 Entsorgung
Die Entsorgung der Verpackung und der verbrauchten Teile hat gemäß den Bestimmungen des
Landes, in dem das Gerät installiert wird, zu erfolgen.
© SAE STAHL GMBH / BETRIEBSANLEITUNG-EXICOM-V1-9.DOC / 19.08.2004
Instandhaltung, Wartung
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