Autocoin Plus –Bedienungsanleitung
7.6
Münz-/Jetonautomaten
10.2
Münz- oder Produktautomaten
Im Überblick:
Dieses Gerät gehört nicht in den normalen städtischen Abfall, sondern muss getrennt
entsorgt werden
Die Händler holen das gebrauchte Gerät kostenlos ab und führen es einem
entsprechenden Entsorgungszentrum zu, wo es korrekt für die Rückgewinnung der
recycelbaren Materialien zerlegt wird
Es wurden entsprechende Zentren für die Sammlung von Elektro- und
Elektronikaltgeräten (WEEE) eingerichtet. Der Benutzer kann dieses gebrauchte Gerät
beim Kauf eines neuen gleichwertigen Geräts an den Händler zurückgegeben
Dieses Gerät oder Teile davon können aufgrund spezifischer Substanzen, die in den
elektronischen Bauteilen enthalten sind, schädliche Auswirkungen für die Umwelt und
die Gesundheit des Menschen haben, wenn sie nicht korrekt eingesetzt oder nicht in
Konformität mit der oben beschriebenen Prozedur entsorgt werden
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltone, das gut sichtbar auf diesem Gerät
angebracht ist, weist unmissverständlich darauf hin, dass das Gerät nach dem 13.
August 2005 auf den Markt gebracht wurde und getrennt entsorgt werden muss
Vorgesehene Sanktionen für die widerrechtliche Entsorgung der oben genannten Abfälle:
Der Händler, der entgegen der Vorschriften in Art. 6, Komma 1, Buchst. b ein Elektro-
1.
oder Elektronikaltgerät nicht kostenlos abholt, wird mit einer Geldstrafe von 150 bis 400
Euro für jedes nicht abgeholte oder nicht kostenfrei abgeholte Gerät belegt
Der Hersteller, der kein System für die Getrenntsammlung der in Art. 6, Komma 3
2.
beschriebenen professionell genutzten WEEE-Geräte sowie Systeme für die Rücknahme
und Weiterleitung an Recyclingzentren für WEEE-Geräte im Sinne der Art. 8, Komma 1,
Art. 9, Komma 1, Art. 11, Komma 1 und Art. 12, Komma 1, 2 und 3 sowie für die
letztgenannten Prozeduren einschließlich eventueller Absprachen im Sinne des Art. 12,
Komma 6 bereitstellt, wird mit einer Geldstrafe von 30.000 bis 100.000 Euro belegt
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