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BROTJE EUROCONDENS SGB 2 Installationsanleitung Seite 3

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ALLGEMEINES
Verwendung
Vorschriften / Normen
CE-Kennzeichnung
Korrosionsschutz/Frostschutz
Anforderungen an das
Heizungswasser
Verwendung von Inhibitoren
(z.B. Frostschutzmittel, Dichtmittel,
Wasserenthärter)
Brennwertheizkessel der Serie SGB 2 sind als Wärmeerzeuger in
Warmwasserheizungsanlagen nach DIN EN 12828 verwendbar.
Sie entsprechen der DIN EN 676, DIN 4702 Teil 6 und DIN EN 677,
Installationsart B
, C
, C
23
33x
Hinweis: Bei den Installationsarten C
Anleitung des Zubehörsatzes beachtet werden!
Kategorie
für Bestimmungsland
Kategorie
DE
II
2ELL3P
AT
II
2H3B/P
LU
II
2E3B/P
Neben den allgemeinen Regeln der Technik sind die einschlägigen
Normen, Vorschriften, Verordnungen und Richtlinien zu beachten:
– DIN EN 12828 – Sicherheitstechn. Ausrüstung von Heizungsanlagen
– DIN 4756 – Gasfeuerungsanlagen
– Bundes-Immisionsschutzverordnung 1. BImSchV
– DVGW-TRGI 1986 (DVGW-Arbeitsblatt G 600), Ausgabe 8/96
– Technische Regeln für Gasinstallation, TRF 1988
– DVGW-Merkblatt G 613
– Feuerungsverordnung, Länderverordnungen
– Heizungsanlagenverordnung
– VDE-Bestimmungen
– Vorschriften der örtlichen Energieversorgungsunternehmen
– Meldepflicht (u. U. Freistellungsverordnung)
– ATV-A M 251 der abwassertechnischen Vereinigung
– Bestimmungen der komunalen Behörden zur Einleitung von
Kondenswasser.
Die CE-Kennzeichnung bedeutet, dass die Kessel der Serie SGB 2 die
grundlegenden Anforderungen der Gasgeräterichtlinie 90/396/EWG, der
Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG sowie der Richtlinie 89/336/EWG
(elektromagnetische Verträglichkeit, EMV) des Rates zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliederstaaten erfüllen.
Die Kessel erfüllen die grundlegenden Anforderungen der
Wirkungsgradrichtlinie 92/42/EWG als Brennwertkessel.
Bei Einsatz von Erdgas emittieren die Kessel entsprechend den
Anforderungen gemäß §7 der Verordnung über Kleinfeuerungsstätten vom
07.09.1996 (1. BImSchV) weniger als 80 mg/kWh NOx.
Die Verbrennungsluft muss frei von korrosiven Bestandteilen sein -
insbesondere fluor- und chloridhaltigen Dämpfen, die z. B. in Lösungs-
und Reinigungsmitteln, Treibgasen usw. enthalten sind.
Beim Anschluss von Wärmeerzeugern an Fußbodenheizungen mit Kunst-
stoffrohr, das nicht sauerstoffdicht gemäß DIN 4726 ist, müssen Wärme-
tauscher zur Anlagentrennung eingesetzt werden.
Zur Befüllung des Heizwasserkreises reicht Leitungswasser in
Trinkwasserqualität aus.
Besteht in Sonderfällen ein Bedarf an Inhibitoren, in einzelner oder
gemischter Anwendung, ist darauf zu achten, dass der pH-Wert des
Heizungswassers nicht über den Wert 8,3 ansteigen kann.
Zu beachten sind die Angaben des Additivherstellers. Bei Leitungswasser
ab Härtebereich 2,5 sowie bei Heizungsanlagen mit großen
Wasservolumen, sollte individuell über den Zusatz von
härtestabilisierenden Mitteln entschieden werden. Empfehlungen können
bei BRÖTJE eingeholt werden.
, C
und C
53
63
83
, C
, C
und C
33x
53
63
muss die
83
3

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