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242 Anhang
Gewährleistung.
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (Deutsche Telekom
oder Fachhändler), leistet für Material und Herstellung des Telekom-
munikationsendgerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der
Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfül-
lung zu. Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung
oder die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder
Teile gehen in das Eigentum des Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minde-
rung des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten
und, sofern der Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Schadens-
ersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mit-
zuteilen. Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine
ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu
erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Auf-
bewahrung sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse
entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der Ver-
brauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen und wieder
aufladbare Akkumulatoren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telekommunikati-
onsendgerät, können Sie sich während der üblichen Geschäftszeiten
an die Hotline 0180 5 1990 des Technischen Kundendienstes der
Deutschen Telekom wenden. Der Verbindungspreis beträgt 0,14 EUR
pro angefangene 60 Sekunden bei einem Anruf aus dem Festnetz der
Deutschen Telekom.

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