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Gewährleistung
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (Fachhändler oder
Telekom), leistet für Material und Herstellung des Telekommunikations -
endgerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacher -
füllung zu. Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung
oder die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder
Teile gehen in das Eigentum des Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minde -
rung des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten
und, sofern der Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Schadens -
ersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen.
Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungs -
gemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung,
Aufbewahrung, sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere
Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht
der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen und
wieder aufladbare Akkumulatoren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telefon, können Sie
sich rund um die Uhr an www.vtech-service.de oder zu den
gewöhnlichen Geschäftszeiten an die Service-Hotline 01805 53 90 90
wenden (14 Cent/Min. aus allen deutschen Netzen) oder senden Sie
eine E-Mail an vtechservice@ingrammicro.com.
84 ANHANG

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