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Panasonic WH-ADC0509L3E5 Bedienungsanleitung Seite 7

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VORSICHT
Dieses Gerät ist mit R290
gefüllt (hochentzündliches Gas,
Sicherheitsklasse A3 nach
ISO 817).
Falls das Kältemittel ausläuft
und einer externen Zündquelle
ausgesetzt wird, besteht
Brandgefahr.
Innen- und Außengerät
In der Nähe des Geräts ist eine
Schutzzone defi niert. Siehe Abschnitt
„Schutzzone".
Beachten Sie, dass das Kältemittel
evtl. geruchlos ist. Daher wird
dringend empfohlen, dass geeignete
Gasmelder für brennbare Kältemittel
vorhanden, betriebsbereit und in der
Lage sind, vor Lecks zu warnen.
Halten Sie eventuell erforderliche
Lüftungsöffnungen von Hindernissen
frei.
Unterlassen Sie es, das Gerät
gewaltsam zu öffnen oder zu
verbrennen, da es unter Druck steht.
Setzen Sie das Gerät auch keinen
heißen Temperaturen, Flammen,
Funken oder anderen Zündquellen
aus. Anderenfalls kann es explodieren
und Verletzungen verursachen.
Vorsichtsmaßnahmen für die
Verwendung des Kältemittels
vom Typ R290
Die Vermischung verschiedener
Kältemittel in einem System ist
untersagt.
• Betrieb, Wartung, Reparatur und
Rückgewinnung des Kältemittels
sollten von im Umgang mit
brennbaren Kältemitteln geschultem
und zertifi ziertem Personal und
entsprechend den Empfehlungen
des Herstellers durchgeführt werden.
Alle Personen, die ein System oder
damit verbundene Systemteile
bedienen, warten oder instand
halten, müssen dafür geschult und
zertifi ziert sein.
• Sämtliche Teile des Kühlkreislaufs
(Verdampfer, Luftkühler, AHU,
Kondensatoren oder
Flüssigkeitssammler) sowie
die Rohrleitungen dürfen
sich nicht in der Nähe von
Wärmequellen, offenen Flammen,
Betriebsgasgeräten oder laufenden
elektrischen Heizgeräten befi nden.
• Der Benutzer/Eigentümer oder
sein Bevollmächtigter muss die
Alarme, die Gerätebeatmung und die
Melder mindestens einmal jährlich,
soweit nach nationalen Vorschriften
erforderlich, regelmäßig überprüfen,
um ihre ordnungsgemäße Funktion
zu gewährleisten.
• Ein Betriebsbuch ist zu führen. Die
Ergebnisse dieser Prüfungen sind im
Betriebsbuch zu vermerken.
• Bei Lüftungen in besetzten Räumen
ist zu prüfen, ob keine Behinderung
vorliegt.
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