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Panasonic WH-ADC0509L3E5 Bedienungsanleitung Seite 15

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f) Überfüllen Sie die Flaschen
nicht. (Nicht mehr als 80
Volumenprozent Flüssigfüllung.)
g) Überschreiten Sie nicht den
maximalen Betriebsdruck
der Flasche, auch nicht
vorübergehend.
h) Wenn die Flaschen korrekt
gefüllt wurden und der Prozess
abgeschlossen ist, stellen Sie
sicher, dass die Flaschen und
die Ausrüstung unverzüglich vom
Standort entfernt werden und alle
Absperrventile an der Ausrüstung
verriegelt sind.
• Eine elektrostatische Aufl adung
kann entstehen und einen
gefährlichen Zustand beim Laden
bzw. Ablassen des Kältemittels
verursachen.Zur Vermeidung von
Brand- und Explosionsgefahr
leiten Sie die Reibungselektrizität
während der Umsetzung ab,
indem Sie vor dem Laden/
Ablassen eine Erdung und einen
Potenzialausgleich von Behältern
und Anlagen durchführen.
11. Kennzeichnung
• Es sind Etiketten anzubringen,
die besagen, dass die Ausrüstung
außer Betrieb genommen und das
Kältemittel entleert wurde.
• Das Etikett muss datiert und
unterzeichnet werden.
• Es ist sicherzustellen, dass
die Ausrüstung mit Etiketten
gekennzeichnet wurde, die besagen,
dass die Ausrüstung brennbare
Kältemittel enthält.
12. Rückgewinnung
• Beim Entfernen von Kältemittel
aus einem System, entweder
zur Wartung oder zur
Außerbetriebnahme, wird als
bewährte Verfahrensweise
empfohlen, dass alle Kältemittel
gefahrlos abgesaugt werden.
• Beim Umfüllen von Kältemittel in
die Flaschen ist sicherzustellen,
dass nur geeignete Kältemittel-
Absaugfl aschen eingesetzt werden.
• Es ist sicherzustellen, dass die
korrekte Anzahl von Flaschen
zum Aufnehmen der gesamten
Systemladung verfügbar sind.
• Alle zu verwendenden Flaschen
sind für das abgesaugte Kältemittel
ausgewiesen und entsprechend
gekennzeichnet (d. h. spezielle
Flaschen für die Rückgewinnung von
Kältemittel).
• Die Flaschen müssen mit einem
Überdruckventil ausgestattet und
die zugehörigen Absperrventile in
einwandfreiem Zustand sein.
• Die Recyclingfl aschen sind luftleer
und nach Möglichkeit gekühlt, bevor
die Absaugung erfolgt.
• Die Recycling-Ausrüstung muss
in einwandfreiem Zustand sein
und über eine griffbereite Reihe
von Anweisungen bezüglich der
Ausrüstung verfügen. Sie muss für
die Absaugung von brennbaren
Kältemitteln geeignet sein.
• Es ist sicherzustellen, dass die
Absauggeräte keine potenzielle
Zündquelle darstellen und für das
verwendete Kältemittel geeignet ist.
• Darüber hinaus muss eine Reihe von
geeichten Waagen zur Verfügung
stehen und einen einwandfreien
Zustand aufweisen.
• Die Schläuche müssen komplett mit
leckagefreien Trennkupplungen und
in gutem Zustand vorliegen.
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