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Arturia AudioFuse 8Pre Bedienungsanleitung Seite 51

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Arturia garantiert, dass, sofern die Software auf einem mitverkauften Datenträger (DVD-
ROM oder USB-Stick) ausgeliefert wird, dieser Datenträger bei bestimmungsgemäßem
Gebrauch binnen 30 Tagen nach Kauf im Fachhandel frei von Defekten in Material oder
Verarbeitung ist. Ihr Kaufbeleg ist entscheidend für die Bestimmung des Erwerbsdatums.
Nehmen Sie zur Garantieabwicklung Kontakt zum deutschen Arturia-Vertrieb Tomeso auf,
wenn Ihr Datenträger defekt ist und unter die eingeschränkte Garantie fällt. Ist der Defekt
auf einen von Ihnen oder Dritten verursachten Unfallschaden, unsachgemäße Handhabung
oder sonstige Eingriffe und Modifizierung zurückzuführen, so greift die eingeschränkte
Garantie nicht.
Die Software selbst wird "so wie sie ist" ohne jegliche Garantie zu Funktionalität oder
Performance bereitgestellt.
9. Haftungsbeschränkung
Arturia haftet uneingeschränkt nur entsprechend der Gesetzesbestimmungen für Schäden
des Lizenznehmers, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von Arturia oder seinen Vertretern
verursacht wurden. Das Gleiche gilt für Personenschaden und Schäden gemäß dem
deutschen Produkthaftungsgesetz oder vergleichbaren Gesetzen in anderen etwaig
geltenden Gerichtsbarkeiten.
Im Übrigen ist die Haftung von Arturia für Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem
Rechtsgrund – nach Maßgabe der folgenden Bedingungen begrenzt, sofern aus einer
ausdrücklichen Garantie von Arturia nichts anderes hervorgeht:
I. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet Arturia nur
insoweit, als dass durch sie vertragliche Pflichten (Kardinalpflichten) beeinträchtigt werden.
Kardinalpflichten sind diejenigen vertraglichen Verpflichtungen die erfüllt sein müssen, um
die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages sicherzustellen und auf deren Einhaltung der
Nutzer vertrauen können muss. Insoweit Arturia hiernach für leichte Fahrlässigkeit haftbar
ist, ist die Haftbarkeit Arturias auf die üblicherweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
II. Die Haftung von Arturia für Schäden, die durch Datenverluste und/oder durch leichte
Fahrlässigkeit
verlorene
Programme
verursacht
wurden,
ist
auf
die
üblichen
Instandsetzungskosten
begrenzt,
die
im
Falle
regelmäßiger
und
angemessener
Datensicherung
und
regelmäßigen
und
angemessenen
Datenschutzes
durch
den
Lizenznehmer entstanden wären.
III. Die Bestimmungen des oben stehenden Absatzes gelten entsprechend für die
Schadensbegrenzung für vergebliche Aufwendungen (§ 284 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
[BGB]).
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Vertreter Arturias.
Arturia - Bedienungsanleitung AudioFuse 8Pre - Software Lizenzvereinbarung
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