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TKR Group 83 30 5 A82 D11 Originalbetriebsanleitung Seite 28

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6.1 Entsorgung
Geräte und Maschinen sowie Bestandteile von Geräten und Maschinen sind nach den Gesetzen, Verordnungen
und sonstigen Bestimmungen des Landes zu entsorgen, in dem sie sich befinden.
Wir empfehlen die Entsorgung durch lizenzierte Fachbetriebe.
Die Module und Baugruppen wurden umweltverträglich und recyclinggerecht entwickelt. Gemäß der EU-Richtlinie
2002/96/EG müssen diese Teile autorisierten Rücknahmestellen zugeführt werden.
6.2 Gewährleistung & Service
Für Werkzeuge der Firma TKR Spezialwerkzeuge GmbH wird Kaufleuten eine Gewährleistungszeit von 24 Monaten gegen
Defekte, die auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, gewährt. Ansonsten gelten die gesetzlichen Be-
stimmungen über die Gewährleistungszeit sowie unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Ausgeschlossen sind Verschleißteile wie z.B. Schrauben.
Die Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum, bestätigt auf der Rechnung oder dem Lieferschein.
Die Gewährleistung gilt für den Anwender/ Käufer, wenn das Werkzeug von einer autorisierten Verkaufsstelle erworben
wurde und es bestimmungsgemäß eingesetzt wurde.
Die Gewährleistung wird hinfällig, wenn das Werkzeug entgegen seiner bestimmungsgemäßen Verwendung für andere
Zwecke eingesetzt wurde.
Die Gewährleistung erlischt weiterhin, wenn das Werkzeug nicht gemäß der Betriebsanleitung zum Einsatz gebracht wur-
de.
Im Falle eines Defektes oder Fehlers werden von der TKR Spezialwerkzeuge GmbH nur fehlerhafte Teile nach eigenem
Ermessen repariert oder ausgewechselt.
Serviceadresse
Online-Service
Service-E-Mail
28
TKR Spezialwerkzeuge GmbH
Service
Am Waldesrand 9–11
D-58285 Gevelsberg (Deutschland)
www.tkrgroup.com/service
Weitere Sprachversionen, Anwendungshilfen
und Informationen
Besuchen Sie unseren Kundenservice-Bereich
support@tkrgroup.com

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