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TKR Group 83 30 5 A82 D11 Originalbetriebsanleitung Seite 27

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5.2 Regelmäßige Prüfung und Wartung
Prüfungen dürfen nur durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden. Die Prüfung des Werkzeugs muss mindestens
einmal jährlich durchgeführt werden.
Bei häufigem Einsatz des Werkzeuges Prüfung in kürzeren Zeitabständen durchführen. Die Prüfungen sind im wesent-
lichen Sicht- und Funktionsprüfungen, wobei der Zustand von Bauteilen hinsichtlich Beschädigung, Verschleiß, Korrosion
oder sonstigen Veränderungen beurteilt, sowie die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen fest-
gestellt werden müssen.
Reparaturen dürfen nur vom Hersteller oder durch vom Hersteller autorisierte Personen durchgeführt werden.
Oberflächenbeschädigungen ausbessern um Korrosion zu vermeiden. Das Hebezeug alle sechs Monate oder bei starker
Verschmutzung bei Bedarf reinigen.
Die Prüfungen müssen vom Betreiber veranlasst werden.
Das Typenschild muss immer vollständig lesbar sein. Sonst erlischt die Betriebserlaubnis.
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