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Garantiebestimmungen - FISCHER ECU1401 Originalbetriebsanleitung

Epac/pedelec
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Garantiebestimmungen

Wichtig! Um Ihre Garantie zu aktivieren, müssen Sie sich
und Ihr eBike bis spätestens 4 Wochen nach
Kaufdatum auf unserer Homepage www.fischer-
fahrradshop.de oder per Post registrieren.
1. Eine Garantie gewähren wir nur nach erfolgter Registrierung
innerhalb 4 Wochen nach Kaufdatum auf unserer Homepage und
ausschließlich gegenüber Verbrauchern. Ein Verbraucher ist in diesem
Sinne jede natürliche Person, die eines unserer E-Bikes zur Eigennutzung
von einem durch uns direkt belieferten Händler neu gekauft hat und
dies per Kaufbeleg nachweisen kann. Unabhängig von unserer
Garantie stehen jedem Verbraucher gegenüber seinem direkten
Verkäufer die Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung zu. Wir
gewähren keine Garantie, wenn das E-Bike zum Wiederverkauf, zur
gewerblichen Nutzung oder zur Nutzung im Rahmen einer
selbständigen beruflichen Tätigkeit verwendet wird.
2. Garantieleistungsansprüche sind nur innerhalb eines Zeitraumes von
drei Jahren, gerechnet ab Kaufdatum, zu erheben. Die Garantie ist
nicht übertragbar und wird auch nicht durch den Austausch eines
Teiles verlängert. Die Garantiezeit des Rahmens beträgt 30 Jahre.
Unsere Garantie umfasst folgende Servicepunkte für Sie:
► Wir gewähren eine Garantie von bis zu drei Jahren ab Kaufdatum
auf alle Anbauteile, außer Verschelißteile ( S.100 ). Die Garantie gilt nur
für Material- und Verarbeitungsfehler und nur bei Vorlage des Original-
Kaufnachweises mit Angabe des Kaufdatums. Die Garantie gilt nicht,
wenn andere Mängel als Material- und Verarbeitungsfehler festgestellt
werden.
-
Die Garantiezeit für Akkus ist wie folgt gestaffelt:
Akkus aus der Ecoline-Serie: 12 Monate
o
Akkus aus der Proline-Serie: 18 Monate
o
100

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