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TermaTech TT20R Montageanleitung Und Bedienungsanleitung Seite 3

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Zulässige Brennstoffe
Zulässiger Brennstoff ist Scheitholz mit einer Länge von 30cm und einem
Durchmesser von 10 cm.
Es darf nur luftgetrocknetes Scheitholz verwendet werden. Die Verfeuerung von
Abfällen und insbesondere Kunststoff ist laut Bundesimmissions-schutzgesetz
verboten. Darüber hinaus schadet dies der Feuerstätte und dem Schornstein und kann
zu Gesundheitsschäden und aufgrund der Geruchsbelästigung zu
Nachbarschaftsbeschwerden führen. Luftgetrocknetes Scheitholz mit maximal 20%
Wasser wird durch eine mindestens einjährige (Weichholz) bzw. zweijährige
Trockenzeit (Hartholz) erreicht.
Holz ist kein Dauerbrand-Brennstoff, so dass ein Durchheizen der Feuerstätte mit Holz
über Nacht nicht möglich ist.
Betrieb mehrerer Feuerstätten
Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum oder in einem Luftverbund
ist für ausreichend Verbrennungsluftzufuhr zu sorgen.
Reinigung und Überprüfung
Der Kaminofen, Rauchgaswege und Rauchrohre sollten jährlich – evtl. auch öfter, z.B.
nach der Reinigung des Schornsteines – nach Ablagerungen untersucht und ggf.
gereinigt werden. Der Schornstein muss ebenfalls regelmäßig durch den
Schornsteinfeger gereinigt werden. Über die notwendigen Intervalle gibt Ihr
zuständiger Schornsteinfegermeister Auskunft. Der Kaminofen sollte jährlich durch
einen Fachmann überprüft werden.
Bauarten
Bei Kaminöfen mit selbstschließenden Feuerraumtüren ist ein Anschluss an einen
bereits mit anderen Öfen und Herden belegten Schornstein möglich, sofern die
Schornsteinbemessung gem. EN 12831 dem nicht wiederspricht.
Kaminöfen mit selbstschließenden Feuerraumtüren müssen – außer beim Anzünden,
beim Nachfüllen von Brennstoff und der Entaschung – unbedingt mit geschlossenem
Feuerraum betrieben werden, da es sonst zur Gefährdung anderer, ebenfalls an den
Schornstein angeschlossener Feuerstätten und zu einem Austritt von Heizgasen
kommen kann.
Kaminöfen ohne selbstschließende Sichtfenstertüren, müssen an einen eigenen
Schornstein angeschlossen werden. Der Betrieb mit offenem Feuerraum ist nur unter
Aufsicht statthaft. Für die Schornsteinberechnung ist DIN EN 13384-1 bzw. DIN EN
13384-2 anzuwenden.
Der Kaminofen ist eine Zeitbrand-Feuerstätte.
Verbrennungsluft
Da Kaminöfen raumluftabhängige Feuerstätten sind, die Ihre Verbrennungsluft aus
dem Aufstellraum entnehmen, muss der Betreiber für ausreichende Verbrennungsluft
sorgen. Bei abgedichteten Fenstern und Türen (z.B. in Verbindung mit
Energiesparmaßnahmen) kann es sein, dass die Frischluftzufuhr nicht mehr
gewährleistet ist, wodurch das Zugverhalten des Kaminofens beeinträchtigt werden
kann. Dies kann Ihr Wohlbefinden und unter Umständen Ihre Sicherheit
beeinträchtigen. Ggf. muss für eine zusätzliche Frischluftzufuhr, z.B. durch den Einbau
einer Luftklappe in der Nähe des Kaminofens oder Verlegung einer
Verbrennungsluftleitung nach außen oder in einen gut belüfteten Raum
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Diese Anleitung auch für:

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