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REMKO MVV Duo Serie Bedienungs- Und Installationsanleitung Seite 6

Außenteile zum kühlen und heizen

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REMKO Serie MVV Duo
1.5 Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Die in dieser Anleitung aufgeführten Sicherheits-
hinweise, die bestehenden nationalen Vorschriften
zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne
Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des
Betriebes, sind zu beachten.
1.6 Sicherheitshinweise für den
Betreiber
Die Betriebssicherheit der Geräte und Kompo-
nenten ist nur bei bestimmungsgemäßer Verwen-
dung und im komplett montiertem Zustand gewähr-
leistet.
n
Die Aufstellung, Installation und Wartungen der
Geräte und Komponenten darf nur durch Fach-
personal erfolgen.
Ein vorhandener Berührungsschutz (Gitter) für
n
sich bewegende Teile darf bei einem sich im
Betrieb befindlichen Gerät nicht entfernt
werden.
n
Die Bedienung von Geräten oder Kompo-
nenten mit augenfälligen Mängeln oder
Beschädigungen ist zu unterlassen.
n
Bei der Berührung bestimmter Geräteteile oder
Komponenten kann es zu Verbrennungen oder
Verletzungen kommen.
n
Die Geräte oder Komponenten sind keiner
mechanischen Belastung, extremen Wasser-
strahl und extremen Temperaturen auszu-
setzen.
n
Räume in denen Kältemittel austreten kann
sind ausreichend zu be- und entlüften. Sonst
besteht Erstickungsgefahr.
n
Alle Gehäuseteile und Geräteöffnungen, z.B.
Luftein- und -austrittsöffnungen, müssen frei
von fremden Gegenständen, Flüssigkeiten
oder Gasen sein.
n
Die Geräte sollten mindestens einmal jährlich
durch einen Fachkundigen auf ihre Arbeitssi-
cherheit und Funktion überprüft werden. Sicht-
kontrollen und Reinigungen können vom
Betreiber im spannungslosen Zustand durch-
geführt werden.
1.7 Sicherheitshinweise für
Montage-, Wartungs- und
Inspektionsarbeiten
n
Bei der Installation, Reparatur, Wartung oder
Reinigung der Geräte sind durch geeignete
Maßnahmen Vorkehrungen zu treffen, um von
dem Gerät ausgehende Gefahren für Personen
auszuschließen.
n
Aufstellung, Anschluss und Betrieb der Geräte
und Komponenten müssen innerhalb der Ein-
satz- und Betriebsbedingungen gemäß der
Anleitung erfolgen und den geltenden regio-
nalen Vorschriften entsprechen.
6
n
Regionale Verordnungen und Gesetze sowie
das Wasserhaushaltsgesetz sind einzuhalten.
n
Die elektrische Spannungsversorgung ist auf
die Anforderungen der Geräte anzupassen.
n
Die Befestigung der Geräte darf nur an den
werkseitig vorgesehenen Punkten erfolgen. Die
Geräte dürfen nur an tragfähigen Konstrukti-
onen oder Wänden oder auf Böden befestigt
bzw. aufgestellt werden.
n
Die Geräte zum mobilen Einsatz sind auf
geeigneten Untergründen betriebssicher und
senkrecht aufzustellen. Geräte für den statio-
nären Betrieb sind nur in fest installiertem
Zustand zu betreiben.
n
Die Geräte und Komponenten dürfen nicht in
Bereichen mit erhöhter Beschädigungsgefahr
betrieben werden. Die Mindestfreiräume sind
einzuhalten.
n
Die Geräte und Komponenten erfordern einen
ausreichenden Sicherheitsabstand zu entzünd-
lichen, explosiven, brennbaren, aggressiven
und verschmutzten Bereichen oder Atmo-
sphären.
n
Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht verändert
oder überbrückt werden.
1.8 Eigenmächtiger Umbau und
Veränderungen
Umbau oder Veränderungen an den Geräten oder
Komponenten sind nicht zulässig und können
Fehlfunktionen verursachen. Sicherheitseinrich-
tungen dürfen nicht verändert oder überbrückt
werden. Originalersatzteile und vom Hersteller
zugelassenes Zubehör dienen der Sicherheit. Die
Verwendung anderer Teile kann die Haftung für die
daraus entstehenden Folgen aufheben.
1.9 Bestimmungsgemäße
Verwendung
Die Geräte sind je nach Ausführung und Ausrüs-
tung ausschließlich als Klimagerät zum Abkühlen
bzw. Erwärmen des Betriebsmediums Luft und
innerhalb eines geschlossenen Raumes vorge-
sehen.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benut-
zung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus
resultierende Schäden haftet der Hersteller/Liefe-
rant nicht. Das Risiko trägt allein der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören
auch das Beachten der Bedienungs- und Installati-
onsanweisung und die Einhaltung der Wartungsbe-
dingungen.
Die in den technischen Daten angegebenen
Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden.

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