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Verbrennungsluft - Brunner HKD 2.2 k Aufbauanleitung

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4.
Die durch Ventilatoren in Lüftungs- oder Warmluftheizanlagen entlüftet werden, es sei denn, die ge-
fahrlose Funktion des Heizeinsatzes ist sichergestellt. Dies ist gewährleistet, wenn:
- Die Anlagen nur Luft innerhalb eines Raumes umwälzen.
- Die Anlagen Sicherheitseinrichtungen haben, die Unterdruck im Aufstellraum selbsttätig und zuver-
lässig verhindern.
- Gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätte und der luftabsaugenden Anlage durch Sicherheitseinrichtun-
gen verhindert wird.
- Insgesamt durch den Verbrennungsluftstrom des Heizeinsatzes und die Volumenströme der Entlüf-
tungsanlagen im Aufstellraum und den über Lüftungsverbund angeschlossenen Räumen kein größe-
rer Unterdruck als 0,04 mbar entsteht. Dies muss auch bei Verstellung oder Entfernung leicht zugäng-
licher Regeleinrichtungen der Entlüftungsanlage gewährleistet sein.
- Die Abgasführung durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwacht wird.
- Durch die Bauart oder die Bemessung der Anlagen sichergestellt ist, dass kein gefährlicher Unter-
druck entstehen kann.
Sprechen Sie erst mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister die Aufstellung des Heizge-
rätes, den Schornsteinanschluss und die Verbrennungsluftversorgung ab.
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VERBRENNUNGSLUFT

Das Heizgerät nur in Räumen mit ausreichender Verbrennungsluftzufuhr aufstellen. Für die ordnungsgemä-
ße Funktion ist die ausreichende Luftzuführung zum Verbrennungsluftstutzen unerläßlich.
Ausreichende Verbrennungsluftversorgung liegt vor, wenn den Aufstellräumen der Feuerstätten für feste
Brennstoffe bei einem rechnerischen Unterdruck gegenüber dem Freien von nicht mehr als 0,04 mbar (4 Pa)
auf natürliche Weise oder durch technische Einrichtungen eine stündliche Verbrennungsluftmenge von 12,5
m
je kg Brennstoffdurchsatz zuströmen kann. Dies entspricht einer fiktiven Wärmeleistung PLF von 8 kW/kg
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Brennstoffdurchsatz.
Die Verbrennungsluftversorgung ist gewährleistet in Räumen, die mindestens eine Tür oder ein Fenster ins
Freie haben, das geöffnet werden kann oder mit anderen derartigen Räumen unmittelbar oder mittelbar im
Verbrennungsluftverbund stehen. Zum Verbrennungsluftverbund dürfen nur Räume einer Wohnung oder
Nutzungseinheit gezählt werden. Besondere Beachtung ist der Verbrennungsluftversorgung bei Abluftanla-
gen und weiteren Wärmeerzeugern im Verbrennungsluftverbund sowie bei mehrfachbelegten Schornsteinen
beizumessen.
Im Verbrennungsluftverbund darf durch eine Abluftanlage kein Unterdruck entstehen, der die Funktion der
Ofenanlage beeinträchtigt. Entlüftungseinrichtungen, die zusammen mit Feuerstätten im gleichen Raum oder
Raumluftverbund betrieben werden, können Probleme bereiten.
Befinden sich andere Feuerstätten in den Aufstellräumen oder in Räumen, die mit den Aufstellräumen in
Verbindung stehen, so müssen diesen Feuerstätten zusätzlich mindestens 1,6 m
unde und je kW Gesamtnennwärmeleistung zuströmen können. Bei einem geringen Rauminhalt im Luftver-
bund und darüber hinaus bei besonders dichter Bauweise ist der Einbau einer Verbrennungsluftleitung, die
ins Freie führt, erforderlich.
Lüftungsleitungen oder –schächte müssen Sie dicht ausführen und für Reinigung und Überprüfung zugäng-
lich machen. Gitter dürfen den freien Querschnitt nicht verengen.
© 2023 Brunner GmbH
Aufbauanleitung HKD 2.2 k (1.38)
Verbrennungsluft je St-
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