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BROTJE EcoTherm Kompakt WMS 12 Installationshandbuch Seite 27

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7626011 - 05 - 28012016
5.2.2 Zuluftöffnungen
Achtung!
Zuströmbereich freihalten!
Be- und Entlüftungsöffnungen dürfen nicht zugestellt oder ver­
schlossen werden. Der Zuströmbereich für die Verbrennungsluft
muss freigehalten werden.
Warnung
Gefahr der Beschädigung!
Das Gas-Brennwertgerät darf nur in Räumen mit sauberer Verbren­
nungsluft aufgestellt werden. Auf keinen Fall dürfen Fremdstoffe
wie z.B. Blütenstaub durch die Ansaugöffnungen ins Geräteinnere
gelangen! Bei starker Staubentwicklung, wie z.B. bei laufenden Bau­
arbeiten, darf das Gerät nicht in Betrieb genommen werden. Es kön­
nen Schäden am Gerät entstehen!
Bei raumluftabhängigem Betrieb des WMC/WMS muss der Aufstellungs­
raum eine ausreichend dimensionierte Öffnung für Verbrennungsluft auf­
weisen. Der Betreiber ist darauf hinzuweisen, dass die Öffnung nicht zuge­
stellt oder verstopft werden darf, und dass der Anschlussstutzen für Ver­
brennungsluft an der Oberseite des WMC/WMS freigehalten werden muss.
5.2.3 Anforderungen an das Heizungswasser
Achtung!
Anforderung der Heizwasserqualität beachten!
Die Anforderungen an die Heizwasserqualität sind gegenüber frü­
her gestiegen, da sich die Anlagenbedingungen geändert haben:
geringerer Wärmebedarf
Einsatz von Gas-Brennwertgeräte-Kaskaden in größeren Objekten
vermehrter Einsatz von Pufferspeichern in Verbindung mit Solar­
thermie und Festbrennstoffkesseln.
Im Vordergrund steht dabei stets, die Anlagen so auszuführen, dass
sie lange Zeit ohne Störungen sicher ihren Dienst leisten.
Grundsätzlich reicht Wasser in Trinkwasserqualität aus, es muss aber ge­
prüft werden, ob das an der Anlage vorhandene Trinkwasser hinsichtlich
Härtegrad zur Befüllung der Anlage geeignet ist (siehe Diagramm Wasser­
härte). Sollte dies nicht der Fall sein, so sind verschiedene Maßnahmen mög­
lich:
1. Zugabe eines Additives zum Füllwasser, damit die Härte im Kessel nicht
ausfällt und sich der pH-Wert des Anlagenwassers stabil verhält (Härte­
stabilisator).
2. Verwendung einer Enthärtungsanlage zur Behandlung des Füllwassers.
3. Verwendung einer Entsalzungsanlage zur Aufbereitung des Füllwassers.
Die Entsalzung des Füll- und Ergänzungswassers zu vollentsalztem
(VE-)Wasser ist nicht zu verwechseln mit einer Enthärtung auf 0 °dH.
Bei der Enthärtung bleiben die korrosionswirkenden Salze im Wasser
enthalten.
Achtung!
Nur freigegebene Additive oder Verfahren verwenden!
Bei der Zugabe von Additiven dürfen nur die von BRÖTJE freigege­
ben Mittel verwendet werden. Auch die Enthärtung/Entsalzung
darf nur mit von BRÖTJE freigegeben Geräten und unter Beachtung
der Grenzwerte erfolgen.
Ansonsten erlischt die Garantie!
Achtung!
Den pH-Wert kontrollieren!
Unter verschiedenen Bedingungen ist eine Eigenalkalisierung (An­
stieg des pH-Wertes) des Anlagenwassers möglich. Daher sollte
jährlich eine Kontrolle des pH-Wertes erfolgen.
Der pH-Wert muß zwischen 8,2 und 9,0 liegen.
VDI-Richtlinie 2035 Teil 1 und 2
5 Vor der Installation
EcoTherm Kompakt WMC/WMS
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