Anhang C: Interferenzen mit Instrumenten
Anhang C: Interferenzen mit
Instrumenten
Immunitätsvorschriften erlegen den Herstellern von Instrumenten/Apparaten/Geräten die Pflicht
auf sicherzustellen, dass sachfremde Interferenzen nicht übermäßig dazu führen, dass das
Instrument/der Apparat/das Gerät den Betrieb einstellen oder fehlerhaft funktionieren.
Auf Grundlage der Messungen unabhängiger Testinstitute erfüllen die Systeme von
Radiodetection solche Vorschriften in Kanada, den USA, der Europäischen Gemeinschaft und
den meisten anderen Gesetzgebungen. GPR-Geräte können elektromagnetische Felder
erfassen. Externe Quellen elektromagnetischer Felder, wie TV-Sender, Radiosender und
Mobiltelefone können Signale ausgeben, die von einem GPR erfasst werden können und die
die Qualität der Daten beeinträchtigen, die ein GPR-Gerät aufzeichnet und anzeigt.
Solche Interferenzen sind unvermeidlich, aber eine sensible Ortungspraxis und der Betrieb
durch einen erfahrenen GPR-Anwender können solche Probleme minimieren. In einigen
geographischen Gebieten können Emissionen von externen Quellen so groß sein, dass sie
sinnvolle Messungen ausschließen. Solche Bedingungen sind von der professionellen
geophysikalischen Gemeinschaft bereits anerkannt und als fundamentale Einschränkung der
geophysikalischen Ortungspraktik akzeptiert. Wenn solche Interferenzen in den GPR-
Aufzeichnungen erscheinen, gelten sie nicht als Gerätefehler oder als mangelnde Einhaltung
der Immunitätsvorschriften.
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