Beeinflussung und Verordnungen
Die meisten Regierungen haben Vorschriften über die Höhe der elektromagnetischen
Emissionen von elektronischen Geräten. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass das System keine
anderen Systeme stören bzw. so beeinflussen kann, dass diese in Ihrer Funktion eingeschränkt
oder nicht mehr funktionstüchtig sind.
Der Hersteller hat das GPR durch unabhängige Testinstitute prüfen lassen und es erfüllt die
neuesten
Vorschriften
Hauptgerichtsbarkeiten über Emissionen.
Elektronische Geräte können unter Umständen auch andere Systeme beeinflussen. Bei
unmittelbarer Nähe eines GPR-Geräts zu einem elektronischen Gerät besteht die Möglichkeit,
dass es zu Überlagerungen kommt. Um solche Störungen zu vermeiden, finden Sie durch Ein-
/Ausschalten des Gerätes heraus, ob das GPR die Ursache für die Störungen ist. Wenn das
GPR die Störquelle ist, schalten Sie das Gerät aus.
Weitere spezifische Richtlinien anderer Gerichtsbarkeiten für die Nutzung von GPR
(bodendurchdringenden Radars) müssen von Ihnen eingehalten werden. Einige davon sind
nachfolgend beschrieben.
B-1 FCC Verordnungen
Dieses Produkt erfüllt Teil 15 der FCC-Grundsätze der USA. Für eine Anwendung in den USA
gelten die beiden folgenden Bedingungen:
Das Gerät erzeugt keine schädlichen Störeinflüsse und
dieses Gerät akzeptiert Störeinflüsse, einschließlich jener, die zu unerwünschten
Funktionen führen können.
Teil 15 – Anwenderinformationen
Dieses System wurde getestet und erfüllt die Anforderungen der Klasse A für digitale Geräte
und für ultraweite Bandbreite (UWB), welche gemäß Teil 15 der FCC-Grundsätze nutzbar sind.
Diese Grenzwerte sehen einen ausreichenden Schutz vor schädlichen Störungen bei einem
Einsatz des Geräts in gewerblich genutzten Umgebungen vor. Dieses System verwendet
hochfrequente Energie und kann diese ausstrahlen. Wenn nicht im Rahmen der in dieser
Bedienungsanleitung beschriebenen Anwendungen eingerichtet und genutzt, kann es
gefährliche Störungen im allgemeinen Funkbetrieb verursachen. Eine Anwendung in
Wohnbereichen ist nur auf eigene Verantwortung möglich.
Anhang B: GPR-Emissionen, Beeinflussung und Verordnungen
Anhang B: GPR-Emissionen,
der
USA,
Kanada,
der
Europäischen
B1
Union
und
anderer