Herunterladen Diese Seite drucken

Echo PAS-2400 Bedienungsanleitung Seite 26

Werbung

26
Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen für ECHO- Motorgeräte
Verehrter Kunde !
Sie haben sich zum Kauf eines ECHO-Motorgerätes entschieden und
damit einen qualitativ hochwertigen und zuverlässigen Helfer für
ihre Arbeiten erworben. Damit sie lange Freude an dem Gerät
haben, ist es zwingend notwendig die Maschine nur nach dem
bestimmungsgemäßen Verwendungszweck einzusetzen und
regelmäßige Wartungs- und Inspektionsarbeiten vorzunehmen.
Mindestens 1 x jährlich muss das Gerät von einer autorisierten
ECHO Werkstatt gewartet werden. Wir weisen ausdrücklich darauf
hin, dass trotzdem noch manche Teile dieses Gerätes einem
normalen Verschleiß unterliegen und deshalb ausgetauscht werden
müssen.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Dieser Laubbläser darf ausschließlich zum Blasen von Laub, Gras,
Sägespänen u. Papier, also Materialien mit geringer Dichte und
weicher Struktur verwendet werden. Für den Betrieb ist die Montage
des Blasrohres zwingend vorgeschrieben. Das Blasen von heißen
oder brennenden Materialien ist ebenso strengstens untersagt, wie
das Blasen von entzündlichen Flüssigkeiten, da dies zu schweren
Verletzungen führen kann. Moderne, ergonomisch geformte Griffe
und Tragegurte sorgen dafür, dass das Gerät gut und sicher
gehandhabt werden kann. Wer das erste Mal mit einem Laubbläser
arbeitet, muss sich vom Verkäufer genau einweisen lassen, bzw. an
einem Fachlehrgang teilnehmen. Blasrohr niemals auf Menschen
oder Tiere richten. Es ist gefährlich und deshalb strikt untersagt den
Laubbläser für andere Zwecke zu benutzen.
Garantiebedingungen der Fa. ECHO Motorgeräte
Die folgenden Garantiebedingungen sind eine freiwillige zusätzliche
Leistung der Fa. ECHO Motorgeräte, die der Kunde den
Ausführungen entsprechend in Anspruch nehmen kann. Die
Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber seinem
Vertragspartner, dem autorisierten ECHO-Fachhändler, bleiben
durch die genannten Garantieleistungen unberührt. Er kann diese
Gewährleistungsansprüche geltend machen, ohne die
Garantiebedingungen zu beachten.
1. Die Fa. ECHO Motorgeräte behält sich immer das Recht vor
zur Abwicklung des Garantieanspruchs Dritte, insbesondere
autorisierte ECHO-Vertragswerkstätten einzuschalten.
Entscheidungsbefugt über einen Garantieanspruch bleibt aber die
Fa. ECHO Motorgeräte.
2. Bei ausschließlich privater Nutzung des ECHO Produktes
beträgt die Garantiezeit 24 Monate. Bei auch gewerblicher oder
beruflicher Nutzung 12 Monate.
3. Die Garantiefrist beginnt mit dem erstmaligen Kauf,
nachgewiesen mit einem maschinell gedruckten Beleg, der in
der Buchhaltung des Händlers registriert wurde. Bei einem
Weiterverkauf durch den Kunden beginnt die Garantiefrist nicht
von neuem. Werden Arbeiten im Rahmen der Garantie
durchgeführt, insbesondere der Austausch von Teilen, so hat
dies keinen neuen Beginn der Garantiefrist zur Folge.
4. Die Garantieleistung erstreckt sich nur auf Mängel, die auf
Material- oder Herstellungsfehler, sowie auf die Nichterfüllung
zugesicherter Eigenschaften zurückzuführen sind. Der Anspruch
ist beim autorisierten ECHO-Fachhändler geltend zu machen.
Die in der Gebrauchsanleitung aufgeführten Wartungs- und
Pflegearbeiten gehen zu Lasten des Eigentümers.
5. Garantieansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung d.h.
Nachbesserung bzw. Ersatzteillieferungen beschränkt.
6. Wird die Fa. ECHO Motorgeräte aufgrund der Garantie in
Anspruch genommen, dann ist die Fa. ECHO bemüht den
autorisierten Fachhändler mit den notwendigen Ersatzteilen
schnellstmöglich zu beliefern. Ein Anspruch des Kunden auf
sofortige Lieferung ist ausgeschlossen. Ausdrücklich betonen
wir, dass eine verzögerte Lieferung keinen Anspruch auf
Schadenersatzforderung gegen die Fa. ECHO Motorgeräte
begründet. Außerdem führt diese auch nicht zur Verlängerung
der Garantiezeit. Im übrigen weisen wir ausdrücklich darauf hin,
dass gesetzliche Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den
Verkäufer wegen zu später Ausführung von
Gewährleistungsansprüchen davon unberührt bleiben.
7. Ausschluß von der Gewährleistung
7a. Von der Garantieleistung ausgenommen sind Schäden die infolge
unsachgemäßer Bedienung und unsachgemäßer Reparatur durch
Dritte, wegen mangelhafter Pflege und Wartung oder wegen
falschem Gebrauch entstanden sind. Des weiteren sind
Beschädigungen durch Fremdeinwirkungen und/oder
Fremdkörper sowie Versand- und Transportkosten von der
Garantie ausgeschlossen. Voraussetzung für einen
Garantieanspruch ist der Nachweis einer jährlichen
sachgerechten Inspektion bei einer autorisierten ECHO-
Werkstatt.
7b. Auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des ECHO-
Motorgerätes unterliegen wesentliche Teile einem normalen
Verschleiß und der natürlichen Alterung. Diese Teile müssen je
nach Art und Dauer der Nutzung rechtzeitig ersetzt werden.
Darunter fallen alle Teile die sich drehen / antreiben bzw.
Arbeitswerkzeuge. Dazu gehören unter anderem: Luftfilter,
Kraftstofffilter, Zündkerze, Reversierstarter, Blasdüse.
8. Die Bedienungs- und Gebrauchsanleitung des Gerätes ist
Bestandteil der Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen.
Darin sind Hinweise zur sachgerechten Pflege, Wartung und
Bedienung enthalten. Diese Hinweise sind vom Benutzer
genauestens zu beachten. Die Bedienungs- u. Gebrauchsanleitung
liegt jedem Gerät bei. Ergänzend zur Gebrauchsanleitung finden
Sie hier nachstehend Hinweise und Ratschläge, die Sie zum
Erhalt der Garantieansprüche zwingend befolgen sollten.
Verschleiß minimieren, Schäden vermeiden
Das Einhalten der Vorgaben in dieser Gebrauchsanleitung vermeidet
übermäßigen Verschleiß und Schäden an diesen ECHO-
Motorgeräten. Die Benutzung, Wartung und Lagerung dieses ECHO
Motorgerätes müssen so sorgfältig wie in der Gebrauchsanleitung
beschrieben erfolgen. Vom Benutzer selbst zu verantworten sind alle
Schäden, die durch Nichtbeachtung der Sicherheits-, Bedienungs-
und Wartungshinweise verursacht wurden.
Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:
a) nicht von der Fa. ECHO Motorgeräte freigegebene
Veränderungen am Produkt
b) nicht bestimmungsgemäße Verwendung des ECHO-Motorgerätes
c) Einsatz des ECHO-Motorgerätes bei Wettbewerbs- und
Sportveranstaltungen
d) Folgeschäden auf Grund von Weiterbenutzung des ECHO-
Motorgerätes trotz defekter Bauteile
e) Verwendung nicht von ECHO freigegebener Werkzeuge,
Anbauteile u. Anbaugeräte.
Wartungsarbeiten
Die in der Gebrauchsanleitung im Kapitel Wartungsarbeiten und
Pflegehinweise aufgeführten Arbeiten müssen regelmäßig
durchgeführt werden. Voraussetzung für einen Garantieanspruch ist
der Nachweis einer jährlichen sachgerechten Inspektion bei einer
autorisierten ECHO-Werkstatt. Bei Versäumnis dieser Arbeiten
können Schäden auftreten, die dann der Benutzer selbst zu
verantworten hat. Dazu zählen unter anderem:
a) Motorschäden infolge nicht rechtzeitig oder unzureichend
durchgeführter Wartung (falsche Vergaser-Einstellung,
unzureichende Reinigung von Luft- und Kraftstofffiltern sowie
der Kühlluftführung.)
b) Korrosions- und andere Folgeschäden in Folge unsachgemäßer
Lagerung
c) Schäden und deren Folgeschäden durch Verwendung von anderen
als ECHO-Originalersatzteilen.
d) Schäden durch Wartungs- oder Reparaturarbeiten in nicht von
ECHO autorisierten Fachwerkstätten.
Technische Weiterentwicklung
Wir von ECHO arbeiten ständig an der Weiterentwicklung
sämtlicher Maschinen und Geräte. Änderungen des Lieferumfanges
in Form Technik und Ausstattung müssen wir uns grundsätzlich
vorbehalten. Aus Angaben und Abbildungen dieser
Gebrauchsanleitung können deshalb keine Ansprüche abgeleitet
werden.

Werbung

loading