Übernachtungsmöglichkeiten in Europa außerhalb offizieller Campingplätze
Land
auf Straßen innerhalb
von Ortschaften
erlaubt
nicht erlaubt
•
Belgien
•
Deutschland
Dänemark
•
•
Finnland
•
Frankreich
•
Griechenland
•
Großbritan.
Italien
•
•
Luxemburg
•
Niederlande
•
Norwegen
Österreich
•
•
Schweden
•
Schweiz
Spanien
•
Stand 02/2004
S
IE KÖNNTEN SONST
auf Park- und Rastplätzen
Bemerkungen
erlaubt
nicht erlaubt
•
Auf der Autobahnraststätten
max. 24 Stunden.
•
Einmalige Übernachtung; die Polizei
kann zeitliche Einschränkungen verfügen.
•
Max. 11 h mit Parkscheibe.
•
Nur kurzer Aufenthalt erlaubt.
•
•
•
•
Wenn durch örtliche Bestimmungen nicht
eingeschränkt, einmalige Übernachtung.
•
•
Örtlich erlaubt.
•
•
Regionale Einschränkungen möglich.
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•
Kantonal unterschiedlich; es ist ratsam,
die Polizei oder Kantonalbehörde zu fragen.
•
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ESEN
IE UNBEDINGT DIE
ETRIEBSANLEITUNG
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ERLETZUNGSGEFAHR
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INSBESONDERE DEN
BSCHNITT
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NFALL VERURSACHEN UND SICH UND ANDERE
Übernachtungsmöglichkeiten im
Stadtgebiet
• Auf Kirmes- oder Volksfestplatz
• Auf großen Parkplätzen bei Sport-
stadien
• Auf Parkplätzen bei Hallen- oder
Freibädern
• Soweit man die Erlaubnis erhält, auf
Parkplätzen bei Gasthäusern am
Stadtrand; dies ist in den meisten
Fällen möglich, wenn Sie am Abend
im Lokal essen gehen.
• Wer Straßenlärm nicht scheut, auf
Parkplätzen am Straßenrand im
Stadtzentrum
Beachten Sie vor dem Abstellen des Fahr-
zeugs immer evtl. vorhandene Beschilde-
rungen. Auf öffentlichen Straßen müssen
Sie Ihr Fahrzeug bei Dunkelheit durch
Einschalten der Parkleuchte sichern.
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E R L E T Z U N G S G E F A H R
Verhalten bei Gewitter:
Befindet sich das Zentrum des Gewitters über
Ihrem Reisemobil-Standplatz, empfehlen wir:
– 230-Volt-Netzanschluss zum Einspeisungsstecker
trennen
– Aufstelldach schließen und verriegeln
– Das Ende des Gewitters im Fahrzeug abwarten
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ICHERHEIT
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.
ERSONEN VERLETZEN
04
2004