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Mercedes-Benz Viano Marco Polo 2004 Kurzanleitung Seite 5

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Gesetzliche Bestimmungen
In der Bundesrepublik Deutschland gelten für den Viano Marco Polo unter anderem
folgende gesetzlichen Bestimmungen:
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit (§ 3 und § 18 StVO)
Sofern es die Verkehrslage erlaubt und kein Zeichen eine geringere Geschwindigkeit
gebietet, gilt für den Viano Marco Polo Folgendes:
– auf Autobahnen und autobahnähnlichen Schnellstraßen besteht keine
Geschwindigkeitsbeschränkung (Richtgeschwindigkeit 130 km/h);
– auf Landstraßen 100 km/h.
Viano Marco Polo mit Anhänger
– auf Autobahnen und autobahnähnlichen Schnellstraßen 80 km/h.
Freie Fahrstreifenwahl (§ 7 StVO)
Innerhalb geschlossener Ortschaften darf mit dem Viano Marco Polo auf Fahrbahnen
mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung der Fahrstreifen frei gewählt werden.
Parken bei Nacht (§ 17 StVO)
Beim Halten innerhalb geschlossener Ortschaften am Fahrbahnrand müssen für
den Viano Marco Polo keine besonderen Vorkehrungen getroffen werden.
Das Parken auf Gehwegen ist mit dem Viano Marco Polo erlaubt.
Sonntagsfahrverbot (§ 30 StVO)
Für den Viano Marco Polo als Pkw oder Reisemobil mit Anhänger trifft das für Lkw
mit Anhänger geltende Fahrverbot an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
nicht zu.
Hinweis: Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Erstellung (02/2004)
und gelten nur für die Bundesrepublik Deutschland.
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Kurzübersicht
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Fahrzeug-Check Betriebsbereitschaft
Fahrzeug-Check Sicherheit
Wo ist was? Ausstattung
Wo ist was? Bordtechnik
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Tipps zur Pflege der Bordtechnik
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