vor einer jeden messserie muss ein nullabgleich mittels einer blindprobe durchgeführt werden. Dieses
stellt sicher, dass nur die extinktion des gebildeten farbkomplexes gemessen wird und nicht die
grundextinktion der ungefärbten probe und des küvettenmaterials. hierzu wird die zu untersuchende
probe in die küvette gefüllt und der abgleich durch Drücken der zero-taste durchgeführt.
nach zugabe des reagenzes und Durchführung der farbreaktion erfolgt die eigentliche messung.
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