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delko SR 34H Betriebsanleitung Seite 8

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– Werden Mängel an den Sicherheitseinrichtungen oder
andere Mängel, die den sicheren Betrieb der Ma-
schine beeinträchtigen, festgestellt, ist der Aufsicht-
führende unverzüglich zu verständigen.
– Bei Mängeln, die Personen gefährden, ist der Betrieb
der Maschine sofort einzustellen.
Bodenverdichtungsmaschinen sind, entsprechend den
Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnis-
sen nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich durch
einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand
zu prüfen. Die Prüfungsergebnisse sind schriftlich fest-
zuhalten und mindestens bis zur nächsten Prüfung auf-
zubewahren.
Hinweis! Vordrucke für den Nachweis dieser
Sicherheitsprüfung finden Sie auf den Seiten
32 bis 34 dieser Betriebsanleitung. Bitte ko-
pieren Sie diese Vordrucke bei Bedarf vor dem
Ausfüllen.
1.2.1 Einsatz und Arbeitsbereiche
Die Rüttelplatte ist nur zum Verdichten von Boden be-
stimmt. Er ist für alle Bodenarten oder Schüttmaterialien
geeignet. Je nach Bodenart reicht die Verdichtungs-
wirkung bis zu einer Tiefe von 65 Zentimetern. Beim Ein-
satz in geschlossenen Räumen, in Gräben oder Schäch-
ten ist unbedingt auf ausreichende Belüftung zu achten.
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1.2.2 Anforderungen an das Bedienungs-
und Wartungspersonal
Mit dem selbständigen Führen und Warten von Boden-
verdichungsmaschinen dürfen nur Personen beschäf-
tigt werden, die:
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. körperlich und geistig geeignet sind,
3. im Führen und Warten dieser Maschinen unterwie-
sen sind und ihre Befähigung hierzu dem Unterneh-
mer nachgewiesen haben und
4. erwarten lassen, daß sie die ihnen übertragenen Auf-
gaben zuverlässig erfüllen.
Hinweis! Vordrucke für den Sachkundenach-
weis von Bedienungs- und Wartungspersonal
finden Sie auf den Seiten 30 bis 31 dieser Be-
triebsanleitung. Bitte kopieren Sie diese Vor-
drucke bei Bedarf vor dem Ausfüllen.
Das Bedienungspersonal muß vom Unternehmer be-
auftragt sein. Das Bedienungspersonal muß die Betriebs-
anleitung der jeweiligen Maschine gelesen und verstan-
den haben.
Alle Wartungsarbeiten, die nicht ausdrücklich für den
Bediener erlaubt sind, dürfen nur von eingewiesenem
oder geschultem Wartungspersonal vorgenommen wer-
den.

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