5.6 Wartungsintervalle
Gefahr! Wartungsarbeiten an Rüttelplatten
oder an Motoren dürfen nur bei stillstehendem
Motor vorgenommen werden.
Informationen über Wartungsfristen und Wartungsarbei-
ten am Motor entnehmen Sie bitte der Betriebsanleitung
des Motorherstellers.
Einmal wöchentlich
– Keilriementrieb auf Verschleiß und Span-
nung prüfen, Keilriemen ggf. nachspannen
– Alle Schrauben an der Maschine auf fe-
sten Sitz prüfen, ggf. nachziehen.
Einmalig nach den ersten 25 Betriebs-
stunden
– Kette nachspannen (5.5)
Einmalig nach den ersten 50 Betriebs-
stunden
– Getriebeöl wechseln
– Alle Schrauben an der Maschine auf festen
Sitz prüfen, gegebenenfalls nachziehen.
Alle 150 Betriebsstunden
– Sämtliche Schrauben an der Maschine
auf festen Sitz prüfen und – falls erfor-
derlich – festziehen.
– Kette nachspannen (5.5)
Alle 500 Betriebsstunden – mindestens 1x
jährlich
– Getriebeöl wechseln
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