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KaVo Dental ERGOcom 4 Gebrauchsanweisung Seite 12

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Gebrauchsanweisung ERGOcom 4
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2 Sicherheit
2.2 Zweckbestimmung – Bestimmungsgemäße Verwendung
2.2 Zweckbestimmung – Bestimmungsgemäße Verwendung
2.2.1 Allgemein
Der Anwender hat sich vor jeder Anwendung des Gerätes von der Funktionssicher‐
heit und dem ordnungsgemäßen Zustand des Gerätes zu überzeugen.
Dieses KaVo Produkt ist nur zur Verwendung im Bereich der Zahnheilkunde be‐
stimmt. Jede Art der Zweckentfremdung ist nicht erlaubt.
Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehört auch das Beachten aller Hinweise
aus der Gebrauchsanweisung sowie die Einhaltung der Inspektions- und Wartungs‐
arbeiten.
Es sind die für Medizinprodukte zutreffenden übergreifenden Richtlinien und/oder
nationalen Gesetze, nationalen Verordnungen und die Regeln der Technik zur In‐
betriebnahme und während des Betriebes auf das KaVo-Produkt entsprechend der
vorgeschriebenen Zweckbestimmung anzuwenden und zu erfüllen.
Es ist die Pflicht des Anwenders:
▪ nur fehlerfreie Arbeitsmittel zu benutzen.
▪ sich, den Patienten und Dritte vor Gefahren zu schützen.
▪ eine Kontamination durch das Produkt zu vermeiden.
Bei der Benutzung sind die nationalen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten,
insbesondere:
▪ die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen.
▪ die geltenden Unfallverhütungsmaßnahmen.
Um die ständige Einsatzbereitschaft und Werterhaltung des KaVo-Produktes zu
gewährleisten, müssen jährlich die empfohlenen Wartungsdienste durchgeführt
werden.
Die Sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) sind in einem Abstand von 2 Jahren
durchzuführen.
Befugt zur Reparatur und Wartung des KaVo Produktes sind:
- Die Techniker der KaVo Niederlassungen.
- Die speziell von KaVo geschulten Techniker der KaVo Vertragshändler.
In Deutschland sind Betreiber, Geräteverantwortliche und Anwender verpflichtet,
ihre Geräte unter Berücksichtigung der Medizinproduktegesetzt-Bestimmungen zu
betreiben. Außerhalb Deutschlands sind die jeweiligen nationalen Gesetze und
Verordnungen einzuhalten.
Der Wartungsdienste umfassen alle Prüfungsaufgaben wie in der Betreiberverord‐
nung (MPBetreiber V) § 6 gefordert.
Hinweis
Vor längeren Nutzungspausen muss das Produkt nach Anweisung gepflegt und
gereinigt werden.
Hinweis
Es dürfen nur Zubehörteile verwendet werden, die für das Gerät zugelassen sind.
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