PYRO LIGHT OPTIMA
13. Lagerung / Versand
Falls der Rollstuhl eingelagert oder versendet werden soll, müssen alle
einsteckbaren und nicht befestigten Teile, außer den Antriebsrädern,
entfernt und in passenden Kartons einzeln verpackt werden. Die
einzeln verpackten Teile können dann zusammen in einem größeren
Karton verpackt werden. Empfehlenswert ist es, die Originalverpackung
aufzubewahren und für diese Zwecke einzulagern, so dass sie im
Bedarfsfall verfügbar ist. Dann ist Ihr Rollstuhl während der Lagerung
oder des Transportes optimal gegen Umwelteinflüsse geschützt.
14. Entsorgung
Wenn Ihr Rollstuhl nicht mehr verwendet wird und entsorgt werden soll,
wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler.
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| Leichtgewichtrollstuhl
Wenn Sie die Entsorgung selber übernehmen
möchten, erkundigen Sie sich bei ortsansässigen
Recycelingunternehmen nach den Vorschriften Ihres
Wohnorts.
Leichtgewichtrollstuhl |
15. Garantie
Garantieleistungen beziehen sich auf alle Mängel des Produkts, die
nachweislich auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
Bei Beanstandungen ist die vollständig ausgefüllte Garantieurkunde
mit einzureichen.
Nichtbeachtung
der
Betriebsanleitung
unsachgemäß
durchgeführte
als auch insbesondere technische Änderungen und
Ergänzungen (Anbauten) ohne Zustimmung der
Bischoff & Bischoff GmbH führen zum Erlöschen
sowohl der Garantie als auch der Produkthaftung
allgemein.
Für unsere Produkte übernehmen wir die gesetzliche Garantie von
2 Jahren. Für Batterien, Austauschgeräte und Reparaturen gilt eine
Gewährleistungsfrist von 1 Jahr.
Darüber hinaus beachten Sie bitte die B+B Pflege-, Gewährleistungs-,
Hygiene- und Wartungshinweise. Diese werden Ihnen von Ihrem
Fachhändler gerne zur Verfügung gestellt.
Bischoff & Bischoff GmbH | 21.04.2016
PYRO LIGHT OPTIMA
sowie
Wartungsarbeiten,
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