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Cold Jet Aero2 PCS 60 Bedienerhandbuch Seite 60

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Garantiebestimmungen
Cold Jet, LLC® („CJ") garantiert, dass seine Produkte („Equipment"), die im Rahmen dieses Vertrages
geliefert werden, für einen Zeitraum von 12 Monaten (90 Tage bei gebrauchten Geräten) bei normalem
Gebrauch, Wartung und Service, wie im Bedienerhandbuch, bei der Inbetriebnahme und bei der
Bedienerschulung angegeben, frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Nach Ermessen von CJ
führen eine nicht abgeschlossene Installation, Inbetriebnahme und Anwenderschulung zum Verfall des
Garantieanspruches. CJ gewährleistet dem Kunden einen gebrauchsfähigen Zustand der Ausrüstung am
Tage der Auslieferung und die Übereinstimmung mit den offiziell von CJ veröffentlichten Spezifikationen.
Der Gewährleistungszeitraum für von CJ hergestelltes Gerät beträgt 12 Monate (90 Tage für gebrauchte
Ausrüstungen). Durch CJ für im Rahmen dieser Vereinbarung erworbene Ausrüstungen, die nicht durch CJ
gefertigt wurden, angebotene Gewährleistungen von Erstausrüstern werden an den Kunden abgetreten.
Der Gewährleistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Auslieferung der Ausrüstung an den Kunden.
Die Haftung von CJ beschränkt sich auf die Reparatur oder den Ersatz, nach eigenem Ermessen, aller
abgedeckten Teile des Equipments, die von CJ als defekt bestimmt wurden. Die Reparatur oder der Ersatz
wird von CJ oder einem autorisierten Vertreter („autorisiertes Personal") während der Garantiezeit für den
Käufer kostenlos durchgeführt. Alle ausgetauschten Teile werden Eigentum von CJ. Wenn CJ nach
wiederholten Bemühungen nicht in der Lage ist, das Equipment wieder in einen funktionsfähigen Zustand
zu versetzen oder die defekten Teile zu ersetzen, kann CJ das Equipment nach eigenem Ermessen
vollständig ersetzen. Jeder Gewährleistungsanspruch ist binnen 30 Tagen nach Ermittlung des Defekts in
schriftlicher Form an CJ einzureichen; Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist erhoben wurden, gelten
als aufgehoben und werden abgelehnt.
Der Gewährleistungsservice im Rahmen dieser Vereinbarung setzt keinen ununterbrochenen Betrieb des
Equipments voraus. Die Bereitschaft der Ausrüstung für den Zweck der dafür vorgesehenen Anwendung
unterliegt nicht der Gewährleistung.
CJ ist für Folgendes nicht verantwortlich, noch fallen folgende Aspekte unter die Gewährleistung:
a) bei Folge- oder Nebenschäden oder bei besonderen Verlusten oder Schäden.
b) bei Mängeln am Gerät verursacht durch abnormen Einsatzbedingungen, Unfall, Missachtung oder
Missbrauch des Geräts, unsachgemäße Lagerung oder Schäden während des Transports, wie von CJ festgelegt.
c) bei Austausch normaler Verschleißteile, einschließlich, aber nicht begrenzt auf Luft-, Strahlschläuche und
Whip-End Schläuchen.
d) Abweichung von den vorgeschriebenen Wartungsprogrammen, Ersatzteilen, Bedienungsanleitungen,
Spezifikationen oder sonstigen Verkaufsbedingungen für das Gerät.
e) Unsachgemäße Verwendung des Produkts.
Zur Einhaltung der Bedingungen dieser Garantiebestimmungen und aus Sicherheitsgründen erfordern
andere als die oben genannten Reparaturen eine spezielle Ausrüstung und müssen daher von
autorisiertem Personal durchgeführt werden. Die Haftung von CJ gemäß den Bestimmungen der UL-, CSA-,
CE- oder anderer anwendbarer gesetzlicher Normen, die die Leistung und Sicherheit von Produkten
regeln, kann hinfällig werden, wenn der Käufer oder andere Personen als autorisiertes Personal
Reparaturen mit Ersatzteilen durchführen, die nicht mit den Teilen für die Originalausrüstung identisch
sind, wenn Reparaturen von anderen Personen
als autorisiertem Personal durchgeführt werden oder wenn Reparaturen aufgrund fehlender
Spezialausrüstung nicht zufriedenstellend sind. In solchen Fällen beschränkt sich die Haftung von CJ
ausschließlich auf Herstellungsmängel oder Fehler, die vor der Auslieferung der Geräte an den Käufer und
vor der Durchführung solcher nicht autorisierten Reparaturen oder Ersatzlieferungen entstanden sind.
In keinem Fall haftet CJ für Forderungen, die über den Kaufpreis hinausgehen, unabhängig davon, ob sie aus
Vertragsbruch oder Garantieansprüchen oder aus Fahrlässigkeit oder fahrlässiger Herstellung resultieren.
DIESE GARANTIE IST DIE EINZIGE GARANTIE VON CJ UND ALLE ANDEREN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH DER
GARANTIE FÜR
MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN VERWENDUNGSZWECK, OB AUSDRÜCKLICH ODER
STILLSCHWEIGEND DURCH GESETZ, TATSACHE, GESCHÄFTSGEBAREN,
HANDELSBRAUCH ODER ANDERWEITIG, WERDEN HIERMIT AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN.
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