Es gelten die VDE Vorschriften, insbesondere die DIN VDE
0700, Tei 29.
• Netz- und Ladegeräte gehören nicht in Kinderhände.
• In gewerblichen Einrichtungen sind die Unfallverhütungsvor-
schriften des Verbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaf-
ten für elektrische Anlagen zu beachten.
• In Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Hobby- und Selbsthilfe-
werkstätten ist das Betreiben von Netz- und Ladegeräten
durch geschultes Personal verantwortlich zu überwachen.
• Beim Öffnen von Abdeckungen oder Entfernen von Teilen,
außer wenn dies von Hand möglich ist, können spannungsfüh-
rende Teile freigelegt werden. Auch können Abschlußstellen
spannungsführend sein. Vor einem Abgleich, einer Wartung,
einer Instandsetzung oder einem Austausch von Teilen muß
das Gerät von allen Spannungsquellen getrennt sein, wenn ein
Öffnen des Gerätes erforderlich ist. Wenn danach ein Ab-
gleich, eine Wartung oder eine Reparatur am geöffneten
Gerät unter Spannung unvermeidlich ist, darf das nur durch
eine FACHKRAFT geschehen, die mit den damit verbundenen
Gefahren bzw. den einschlägigen Vorschriften dafür vertraut ist.
• Kondensatoren im Gerät können noch geladen sein, selbst
wenn das Gerät von allen Spannungsquellen getrennt wurde.
• Es ist sicherzustellen, daß nur Sicherungen vom angegebenen
Typ und der angegebenen Nennstromstärke als Ersatz verwen-
det werden. Die Verwendung geflickter Sicherungen oder
Überbrücken des Sicherungshalters ist unzulässig.
Achtung!
Der Sicherungswechsel darf nur von einer Fachkraft durchgeführt
werden, die mit den damit verbundenen Gefahren und den ein-
schlägigen Vorschriften vertraut ist.
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• Schalten Sie Ihr Ladegerät niemals gleich dann ein, wenn es
von einem kalten in einen warmen Raum gebracht wurde. Das
dabei entstehende Kondenswasser kann unter ungünstigen
Umständen Ihr Gerät zerstören. Lassen Sie das Gerät uneinge-
schaltet auf Zimmertemperatur kommen.
• Beim Arbeiten mit Netz- und Ladegeräten ist das Tragen von
metallischem oder leitfähigem Schmuck wie Ketten, Armbän-
dern, Ringen o.ä. verboten.
• Netz- und Ladegeräte sind nicht für die Anwendung an Men-
schen oder Tieren zugelassen.
• Beim Betrieb des Gerätes ist auf eine ausreichende Belüftung
zu achten. Die Belüftungsschlitze am Gehäuseober- und unter-
teil dürfen niemals abgedeckt werden. Stellen Sie das Gerät
daher nicht auf eine Tischdecke und niemals auf den Teppich!
Das Gerät ist auf eine harte, schwer entflammbare Unterlage
zu stellen, so daß die Luft ungehindert in das Gerät eintreten
kann. Die Kühlung des Gerätes erfolgt vorwiegend durch
Konvektion (Wärmeströmung) und den eingebauten Lüfter.
• Führende Akkuhersteller empfehlen bei Betrieb eines Lade-
gerätes eine Umgebungstemperatur von ca. 20°C. Außerdem
sollte eine direkte Sonneneinstrahlung vermieden werden.
Das Gehäuse des Ladegerätes und der angeschlossene
Akkupack erreichen bei einer Umgebungstemperatur von 20°C
im Betrieb (Laden oder Entladen) eine Temperatur von maxi-
mal 45°C.
• Ladegeräte dürfen niemals unbeaufsichtigt betrieben werden.
• Bei Arbeiten unter Spannung darf nur dafür ausdrücklich
zugelassenes Werkzeug verwendet werden.
• Wenn anzunehmen ist, daß ein gefahrloser Betrieb nicht mehr
möglich ist, so ist das Gerät außer Betrieb zu setzen und gegen
unbeabsichtigten Betrieb zu sichern.
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