Achtung
• Die erzwungenen Regenerationen dürfen ausschließlich dann durchgeführt werden, wenn dies von der
ECU durch die Kontrollleuchte „HIGH SOOT" (Partikelansammlung Stufe 3 - 5) angefordert wird.
•
KEINE erzwungene Regeneration durchführen, wenn dies NICHT von der ECU angefordert wird
(Partikelansammlung Stufe 0 - 2).
•
Während der erzwungenen Regenerationsvorgänge erhöht sich die Leerlaufdrehzahl des Motors.
•
Wiederholte erzwungene Regenerationen führen zu einer starken Verunreinigung des Motoröls durch
Kraftstoff.
•
Nach jeder erzwungenen Regeneration müssen die in Abs. 5.3 oder 5.4 beschriebenen Schritte
durchgeführt werden.
•
Wenn die Funktion zum Einleiten der Regeneration missbraucht wird, steigt das Niveau der
Partikelansammlung schnell wieder an.
•
Nach jeder erzwungenen Regeneration durch die KOHLER-Software (Partikelansammlung Stufe 5)
müssen Motoröl und Ölfilter gewechselt werden.
•
Die zulässige Verunreinigung des Motoröls durch Kraftstoff beträgt MAX. 3 %.
•
Während der erzwungenen Regeneration darf der Motor unter keinerlei Last stehen, um Schäden am
ATS-System zu vermeiden *2.
•
Während Regenerationen der Stufen 3, 4 und 5 den Motor nicht ausschalten, um Schäden am ATS-
Systems zu vermeiden.
Internal Communication: For internal & partner use only.
ANGABEN ZUR VERWENDUNG
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