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Himolla 9920 Montageanleitung Seite 31

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6.3 himolla Garantiebedingungen für Leder Longlife by
himolla
Ohne Beeinträchtigung Ihrer Ansprüche aus der gesetzlichen
Gewährleistung oder vertraglicher Ansprüche aus dem Kaufvertrag
gewährt himolla für Leder Longlife by himolla 5 Jahre Garantie auf die
Langlebigkeit und Strapazierfähigkeit gemäß der Materialeigenschaften
der RAL-GZ 430 der deutschen Gütegemeinschaft Möbel e.V. Die
Garantie beinhaltet die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren,
gilt nur für Neuware bzw. den Erstkäufer und erstreckt sich auf den
räumlichen Geltungsbereich anwendbaren Rechtes bei Abschluss des
Kaufvertrages. Ein Anspruch außerhalb dieses Geltungsbereiches ist
ausgeschlossen. Sachgemäße Verwendung ist dazu Voraussetzung!
Bei berechtigter Beanstandung innerhalb von 5 Jahren ab Kaufdatum
werden Mängel, die nachweislich auf das Bezugsmaterial zurückzu-
führen sind, auf Basis unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) durch eine fachgerechte Lederbearbeitung, Neubezug oder
Ersatz nach Wahl des Herstellers beseitigt. Dass es dabei zu Farb- und
Glanzgradunterschieden kommen kann, ist altersbedingt unvermeid-
lich. Voraussetzung hierfür ist die Beachtung aller Hinweise in dieser
Betriebsanleitung. Durch eine Garantieleistung tritt keine Verlängerung
der Garantiezeit, weder für das Möbel noch für das ausgetauschte oder
reparierte Bezugsteil, ein. Die gleichen Bedingungen gelten auch für
den Kulanzfall.
Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung werden wir im Zuge
der gewährten Garantie die angezeigten Mängel durch eine fach-
gerechte professionelle Lederbearbeitung beseitigen. Sollte dies
nicht gewünscht werden, so bieten wir einen Teilneubezug bzw.
einen kompletten Neubezug unter Beteiligung des Kunden an den
Neubezugskosten von 50% im dritten Jahr, 60% im vierten Jahr sowie
70% im fünften Jahr der Nutzung an.
Sollte das gleiche Bezugsmaterial bzw. die Farbe nicht mehr liefer-
bar sein, wird gleichwertiger Ersatz angeboten. Ein Anspruch auf
Farb- und Strukturgleichheit besteht nicht. Farbtoleranzen bei einem
Teilneubezug oder kompletten Neubezug müssen akzeptiert wer-
den. Die Garantie für Bezugsmaterialien begründet keine weiterge-
henden Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung des Kaufpreises
oder Schadenersatz. Nebenkosten jeglicher Art werden von uns nicht
übernommen. Der Garantieanspruch ist unter Vorlage der originalen
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Kaufrechnung und Angabe der himolla Auftragsbestätigungsnummer,
welche auf der ersten Seite dieser Betriebsanleitung zu finden ist, beim
Vertragspartner einzureichen.
Hinweis: Bei Anspruch auf die 5-Jahres-Garantie hat der Käufer nach-
zuweisen, dass er sein Longlife by himolla Polstermöbel mindestens
2 x im Jahr mit geeigneten Pflegemitteln gereinigt und gepflegt hat.
Wir empfehlen die Verwendung des Original-Uniters-Pflegesets. Ist der
Käufer nicht in der Lage, die mindestens zweimalige Pflege pro Jahr
mit geeigneten Pflegemitteln nachzuweisen und begründet er seine
Ansprüche aus der 5-Jahres-Garantie damit, es sei die Ursache der
beanstandeten Schäden nicht die unterlassene Pflege, sondern liege
im Verantwortungsbereich des Herstellers, ist es Sache des Käufers,
den Nachweis zu erbringen, dass die beanstandeten Schäden nicht auf
unterlassene Pflegemaßnahmen zurückzuführen sind.
Ausschlussregelung:
Von der 5-Jahres-Garantie ausgenommen sind:
• gebrauchstypische Produkteigenschaften und Farbveränderungen
des Naturproduktes Leder, die keinen Sachmangel darstellen.
• im Gebrauch entstandene natürliche Abnutzungen und
Verschleißerscheinungen.
• Beschädigungen durch Haustiere bzw. Schäden durch sachfremden
Umgang mit Hitze, Feuer, Feuchtigkeit und Flüssigkeiten.
• Verschleiß durch zweckfremden Gebrauch des
Möbels wie z.B. Nutzung außerhalb des privaten Wohnbereiches.
• mutwillige Beschädigung oder Beschädigungen durch äußere
Einwirkung wie z. B. mit spitzen oder scharfkantigen Gegenständen.
• Verschmutzungen durch unterlassene bzw. nicht sachgemäße
Reinigung und Unterhaltspflege.
• Verschmutzungen durch Textilabfärbungen von Jeans oder
sonstigen nicht farbechten Textilien.
• Beschädigungen durch ungeeignete Reinigungs- und
Nachbesserungsversuche durch nicht vom Hersteller autorisierte
Personen.
• Veränderungen der Oberfläche, die durch Verwendung von unge-
eigneten Reinigern, nachträglich aufgebrachte Imprägnierungen,
Chemikalien oder Medikamenten entstanden sind.
6. himolla-Garantien

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