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Himolla 9920 Montageanleitung Seite 30

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6.2 himolla Garantiebedingungen für Stoffe
Ohne Beeinträchtigung Ihrer Ansprüche aus der gesetzlichen
Gewährleistung oder vertraglicher Ansprüche aus dem Kaufvertrag
gewährt himolla für ausgewählte Bezugstoffe 5 Jahre Garantie
auf die Materialeigenschaften gemäß RAL-GZ 430 der deutschen
Gütegemeinschaft Möbel e.V. Die Garantie beinhaltet die gesetzliche
Gewährleistung von 2 Jahren, gilt nur für Neuware bzw. den Erstkäufer
und erstreckt sich auf den räumlichen Geltungsbereich anwendbaren
Rechtes bei Abschluss des Kaufvertrages. Ein Anspruch außerhalb die-
ses Geltungsbereiches ist ausgeschlossen. Sachgemäße Verwendung
ist dazu Voraussetzung! Bei berechtigter Beanstandung innerhalb von
5 Jahren ab Kaufdatum werden Mängel, die nachweislich auf das
Bezugsmaterial zurückzuführen sind, auf Basis unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) durch Reparatur, Neubezug oder Ersatz
nach Wahl (hier können Farbunterschiede auftreten) des Herstellers
beseitigt. Voraussetzung hierfür ist die Beachtung aller Hinweise
in dieser Betriebsanleitung. Durch eine Garantieleistung tritt keine
Verlängerung der Garantiezeit, weder für das Möbel noch für das aus-
getauschte oder reparierte Bezugsteil, ein. Die gleichen Bedingungen
gelten auch für den Kulanzfall. Sollte das gleiche Bezugsmaterial bzw.
die Farbe nicht mehr lieferbar sein, wird von uns gleichwertiger Ersatz
angeboten. Die Garantie für Bezugsmaterialien begründet keine weiter-
gehenden Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung des Kaufpreises
oder Schadenersatz. Nebenkosten jeglicher Art, werden von uns nicht
übernommen. Der Garantieanspruch ist unter Vorlage der originalen
Kaufrechnung und Angabe der himolla Auftragsbestätigungsnummer,
welche auf der ersten Seite dieser Betriebsanleitung zu finden ist, beim
Vertragspartner einzureichen.
Ausschlussregelung:
Von der 5-Jahres-Garantie ausgenommen sind:
• warentypische Produkteigenschaften, wie z.B. Pilling, Sitzspiegel
oder Changieren, denn diese sind charakteristisch für diesen Stoff
und stellen keinen Sachmangel dar.
• im Gebrauch entstandene natürliche Abnutzungen und
Verschleißerscheinungen.
• Beschädigungen durch Haustiere bzw. Schäden durch sachfremden
Umgang mit Hitze, Feuer, Feuchtigkeit und Flüssigkeiten.
• Verschleiß durch übermäßigen oder zweckfremden Gebrauch des
Möbels wie z. B. Nutzung außerhalb des privaten Wohnbereiches.
• Beschädigungen durch äußere Einwirkung wie z. B. mit spitzen oder
scharfkantigen Gegenständen, Schmuck, Nieten, Kontakt
mit Klettbändern, usw.
• Verschmutzungen durch unterlassene bzw. nicht sachgemäße
Reinigung und Unterhaltspflege.
• Verschmutzungen oder Anfärbungen durch Textilabfärbungen von
Jeans oder sonstigen nicht farbechten Textilien.
• Beschädigungen durch ungeeignete Reinigungs- und
Nachbesserungsversuche durch nicht vom Hersteller autorisierte
Personen.
• Jegliche Schäden, die durch zusätzliche bzw. nachträgliche
Ausrüstungen (z. B. Imprägnierung) entstanden sind.
6. himolla-Garantien
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