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Jährliche Prüfung (Inspektion Und Prüfung Während Des Betriebes); Entsorgung Des Gerätes; Herstellererklärung An Den Endanwender; Einhaltung Der Rohs-Anforderungen - EWM Tetrix 300-2 Smart 5P TM Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Wartung, Pflege und Entsorgung
Entsorgung des Gerätes
6.2.3
Jährliche Prüfung (Inspektion und Prüfung während des Betriebes)
Prüfen des Schweißgerätes darf nur von sachkundigen, befähigten Personen
durchgeführt werden.
Befähigte Person ist, wer aufgrund seiner Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung die
bei der Prüfung von Schweißstromquellen auftretenden Gefährdungen und mögliche
Folgeschäden erkennen und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen treffen kann.
Weitere Informationen entnehmen Sie den beiliegenden Ergänzungsblättern "Geräte-
und Firmendaten, Wartung und Prüfung, Garantie"!
Es ist eine Wiederholungsprüfung nach Norm IEC 60974-4 „Wiederkehrende Inspektion und Prüfung"
durchzuführen. Neben den hier erwähnten Vorschriften zur Prüfung sind die jeweiligen Landesgesetze
bzw. -vorschriften zu erfüllen.
6.3
Entsorgung des Gerätes
Sachgerechte Entsorgung!
Das Gerät enthält wertvolle Rohstoffe die dem Recycling zugeführt werden
sollten und elektronische Bauteile die entsorgt werden müssen.
Nicht über den Hausmüll entsorgen!
Behördliche Vorschriften zur Entsorgung beachten!
6.3.1
Herstellererklärung an den Endanwender
Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen gemäß europäischer Vorgaben (Richtlinie
2002/96/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 27.1.2003) nicht mehr zum
unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden. Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der
Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin.
Dieses Gerät ist zur Entsorgung, bzw. zum Recycling, in die hierfür vorgesehenen Systeme der
Getrenntsammlung zu geben.
In Deutschland ist laut Gesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) vom 16.3.2005) ein
Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu Sammelstellen eingerichtet, an denen
Altgeräte aus privaten Haushalten kostenfrei entgegengenommen werden.
Informationen zur Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten erteilt die zuständige Stadt-, bzw.
Gemeindeverwaltung.
EWM nimmt an einem zugelassenen Entsorgungs- und Recycling-System teil und ist im
Elektroaltgeräteregister (EAR) mit Nummer WEEE DE 57686922 eingetragen.
Darüber hinaus ist die Rückgabe europaweit auch bei EWM-Vertriebspartnern möglich.
6.4

Einhaltung der RoHS-Anforderungen

Wir, die EWM AG Mündersbach, bestätigen Ihnen hiermit, dass alle von uns an Sie gelieferten Produkte,
die von der RoHS-Richtlinie betroffen sind, den Anforderungen der RoHS (Richtlinie 2002/95/EG)
entsprechen.
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HINWEIS
HINWEIS
099-000185-EW500
16.07.2014

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