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Kontaktinformationen - APA 16444 Bedienungsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 1
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom
Elektro- oder Elektronikgerät umschlossen sind und
zerstörungsfrei entnommen werden können, sind vor
der Abgabe des Geräts an einer Erfassungsstelle von
diesem zu trennen und einer vorgesehenen Entsorgung
zuzuführen. Das Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungs-
frei aus dem Gerät entnommen werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten
Haushalten können diese bei den Sammelstellen der
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den
von den Herstellern bzw. Vertreibern im Sinne des
ElektroG eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die
Abgabe von Altgeräten ist unentgeltlich.
Rücknahmepflichtig
sind
Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro-
und Elektronikgeräte. Das Gleiche gilt für Lebens-
mittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², sofern sie dauerhaft oder zumind-
est mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten.
Ebenso
Fernabsatzhändler
mit
mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte
oder einer Gesamtlagerfläche von mindestens
800 m². Generell haben Vertreiber die Pflicht, die
unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch
geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher
haben
unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei einem
rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein
gleichwertiges Neugerät mit einer im Wesentlichen
gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht
auch bei Lieferungen an einen privaten Haushalt. Im
Fernabsatzhandel beschränkt sich die Möglichkeit einer
unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines Neugeräts
auf Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte,
die mindestens eine Außenkante mit einer Länge
von mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den
Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich
einer entsprechenden Rückgabeabsicht zu befragen.
Abgesehen davon können Verbraucher bis zu drei
Altgeräte einer Geräteart bei einer Sammelstelle eines
Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne dass dies an
den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings
dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte 25 cm
nicht überschreiten.
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Händler
mit
einer
rücknahmepflichtig
einer
Lagerfläche
die
Möglichkeit
Elektro- und Elektronikgeräte der Informations- und
Kommunikationstechnik, wie zum Beispiel Computer
oder Smartphones, enthalten häufig personenbezogene
Daten. Verbraucher sind selbst dafür verantwortlich,
diese vor der Abgabe der Geräte zu löschen.
Batterien
zusammen mit dem Hausmüll entsorgt
werden. Verbraucher sind gesetzlich dazu
verpflichtet, Batterien und Akkus einer
getrennten Sammlung zuzuführen.
Batterien und Akkus können unentgeltlich bei einer
Sammelstelle Ihrer Gemeinde/Ihres Stadtteils oder im
Handel abgegeben werden, damit sie einer umwelt-
schonenden Entsorgung sowie einer Wiedergewinnung
von wertvollen Rohstoffen zugeführt werden können.
Bei einer unsachgemäßen Entsorgung können
giftige Inhaltsstoffe in die Umwelt gelangen, die
gesundheitsschädigende Wirkungen auf Menschen,
sind
Tiere und Pflanzen haben.
von
In Elektrogeräten enthaltene Batterien und Akkus
müssen nach Möglichkeit getrennt von ihnen entsorgt
werden. Geben Sie Batterien und Akkus nur in
entladenem Zustand ab.
Verwenden Sie, wenn möglich, wiederaufladbare
Batterien anstelle von Einwegbatterien.
zur
(Sofern zutreffend:)
Kleben Sie bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus
vor der Entsorgung die Pole ab, um einen äußeren
Kurzschluss zu vermeiden. Ein Kurzschluss kann zu einem
Brand oder einer Explosion führen.
Batterien mit erhöhtem Schadstoffgehalt sind zudem
mit den folgenden Zeichen gekennzeichnet:
Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei

9. KONTAKTINFORMATIONEN

EAL GmbH
Otto-Hausmann-Ring 107
42115 Wuppertal, Deutschland
+49 (0)202 42 92 83 0
+49 (0) 202 42 92 83 – 160
info@eal-vertrieb.com
www.eal-vertrieb.com
und
Akkus
dürfen
nicht

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